-Firma Gründen -Freund will mit investieren - Gesetzliche Mind. Gewinnbeteiligung/Stimmrechte?
Guten Morgen liebe Gutefrage.net Community,
ich und ein Freund wollen eine Firma gründen, dabei möchte ein dritter Freund auch dabei sein/mitinvestieren, welcher aber nur 24% beilegt. Ich und mein Freund fragen uns nun, ob dieser dann gesetzlich einen Mindestanspruch an der Gewinnausschüttung und an dem Stimmrecht hat. Ich wäre sehr dankbar, wenn uns jemand aufklären könnte. Beste Grüße
4 Antworten
Grundsätzlich hat er ein 24 % Stimmrecht und anspruch auf 24 % vom Gewinn, wenn nichts anderes vereinbart wird. In einer KG kann das Stimmrecht ggf. wegfallen.
wenn nichts anderes vereinbart wird.
... und genau darum geht es doch. Es kann eben viel vereinbart werden!
Hi,
dazu muss ersteinmal die Satzung der GMBH erstellt werden, worin viele Dinge geregelt werden müssen. Das macht normalerweise ein Fachanwalt mit den Gesellschaftern. Gesellschafter haben auch Anspruch auf den Jahresüberschuss, soweit sie nicht zulässigerweise von der Beteiligung ausgeschlossen sind.
Man könnte über die verschiedenen Möglichkeiten ein Buch schreiben, daher ist ein fachlich qualifizierte Beratung zwingend erforderlich.
Rechtsform und welche Branche?
GmbH, Zeitarbeitsfirma
Hängt von der Rechtsform ab.
GmbH, Zeitarbeitsfirma
Grundsätzlich hat er ein 24 % Stimmrecht und anspruch auf 24 % vom Gewinn, wenn nichts anderes vereinbart wird. Das ist im GMBH Gesetz fest verankert. In einer KG kann das Stimmrecht ggf. wegfallen. (GmbH & CoKG)