Gründung: Wie viel Gehalt für Geschäftsführung?

6 Antworten

Das entscheidende bei Verträgen mit der eigenen GmbH/UG ist, was würdet ihr mit einem anderen vereinbaren?

in der Anfangsphase kann man ausnahmsweise weniger nehmen. Das Finanzamt kennt die Probleme. Aber ein Bezug zum Gewinn ist falsch.

Ein Gehalt muss üblich sein.

Keine würden einen vertrag unterschreiben: Sie bekommen 20 % vom Gewinn, darauf 1.000,- abschlag pro Monat. Im Februar des Folgejahres wird abgerechnet.

Vorschlag wäre, wenn das übliche Gehalt 2.000,- brutto wäre, zu sagen 1.700,- brutto. zuzüglich x-% vom Gewinn als Tantieme.

Frankishsoul1  20.02.2014, 16:08

"in der Anfangsphase kann man ausnahmsweise weniger nehmen. Das Finanzamt kennt die Probleme. Aber ein Bezug zum Gewinn ist falsch" ..........

Sorry, aber welch ein Quark?

Das Finanzamt beanstandet doch nicht, wenn man sich zu wenig als Gehalt auszahlt sondern das Gegenteil dessen wird von den Steuerbehörden unter die Lupe genommen.

Die Maxime lautet, dass das Gehalt angemessen sein muss, aber damit ist gemeint, dass dies in der Höhe dem Üblichen entsprechen sollte.

Der Fragesteller soltle ohnehin erst mal sein Unternehmen zum Laufen bringen und sich dann, wenn Umsatz und als Folge Gewinne zu verzeichnen sind, sich Gedanken über sein Gehalt als geschäftsführender Gesellschafter machen.

wfwbinder  20.02.2014, 18:24
@Frankishsoul1

Ein wahrer Spezialist, der zwar die verdeckte Gewinnausschüttung kennt, aber nicht die verdeckte Kapitalzuführung.

Lies mal die Körperschaftsteuerrichtlinien.

  1. Verzicht auf Tätigkeitsvergütungen

Verzichtet der » Gesellschafter-Geschäftsführer nach Entstehung auf die Vergütung, so ist die Vergütung zugeflossen und bei ihm zu versteuern. Lediglich in den Fällen, in denen eine Werthaltigkeit der Forderungen des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht gegeben ist, liegt im Falle des Verzichtes auch kein Zufluss vor. Der Verzicht stellt eine – die steuerlichen Anschaffungskosten des Gesellschafters erhöhende – verdeckte Einlage dar.

jenshiller  01.12.2020, 10:21
@wfwbinder

Oh,

interessant unw eider etwas gelernt.

Ist dies heute noch aktuell?

Danke

Nehmen wir an das erste Geschäftsjahr läuft nicht sonderlich gut. Sollten wir uns dann trotzdem nur 20% vom Gewinn auszahlen?

Sagen wir mal so: Gerade am Anfang kann man froh sein, wenn man überhaupt irgendeinen Gewinn hat. Deswegen sollte man eine Selbstständigkeit nicht ohne Rücklagen starten.

Von wem kommt denn überhaupt das Geld für das Unternehmen? Ist das euer eigenes? Dann zahlt euch, was ihr als sinnvoll erachtet und branchenüblich ist. Wenn das zuviel ist, müsst ihr im schlimmsten Fall halt Geld nachschießen.

Wenn ihr fremdfinanziert seid, dann klärt das doch einfach direkt mit den Investoren ab, was die für angemessen halten.

An eurer Stelle würde ich zunächst mal schauen, dass der Laden brummt, die GF-Gehälter stehen bis dahin zurück. Wenn ihr ohne finanziellen Hintergrund eine Firma gründet, ist die Möglichkeit Pleite zu gehen eher der Fall. Wenn man ein Unternehmen in dieser Gewinngröße hat, sind 2 Geschäftsführer sowieso ein Witz. Ich habe meine Firma allein und ohne Bank gegründet und zum Erfolg gebracht. Bis zu meinem Ruhestand und der Veräusserung meiner Firma hat mein Laden floriert und darauf bin ich heute noch stolz und ich habe nichts bereut.

Bei 48.000 EUR ( Jahr ) an Einnahmen, ohne die Kosten der Geschäftsführer zu berücksichtigen ist auf jeden Fall sehr wenig. Bei zwei Geschäftsführern sollte auf jeden Fall mehr rauskommen oder man hat große Rücklagen. Sonst ist das mit der Selbstständigkeit erstmal auf Eis zu legen.