Gründung: Wie viel Gehalt für Geschäftsführung?
Hallo zusammen,
mein Geschäftspartner und ich möchten eine UG gründen und stellen deshalb zur Zeit ein paar Rechnungen auf. Ein Problem ist hierbei das Gehalt des Geschäftsführers. Das wir beide Geschäftsführer sein werden, benötigen wir natürlich auch dasselbe Gehalt.
Im Netz findet man immer nur diese beiden Hinweise: 1) Es gibt keine gesetzliche Vorgabe, aber ca. 20% vom Gewinn (brutto) werden als "angemessen" angesehen 2) Wenn das Finanzamt das Gehalt als "unangemessen" ansieht, dann kann es behaupten es hätte eine "versteckte Gewinnausschüttung" stattgefunden.
Meine konkrete Fragen lauten:
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Nehmen wir an das erste Geschäftsjahr läuft nicht sonderlich gut. Sollten wir uns dann trotzdem nur 20% vom Gewinn auszahlen? Angenommen wir haben einen Jahres brutto-Gewinn von 48.000 EUR und würden uns davon insg. 20% auszahlen...48.000 EUR = 20% = 9.600 EUR / 12 Monate = 800 EUR / 2 Geschäftsführer = 400 EUR pro Monat und Person. Das erscheint mir dann doch etwas wenig. Leben kann man davon jedenfalls nicht :wink:
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Sollten wir uns diese 20% teilen oder sind bei 2 Geschäftsführern auch 40% angemessen (20% p.P.)?
6 Antworten
Das entscheidende bei Verträgen mit der eigenen GmbH/UG ist, was würdet ihr mit einem anderen vereinbaren?
in der Anfangsphase kann man ausnahmsweise weniger nehmen. Das Finanzamt kennt die Probleme. Aber ein Bezug zum Gewinn ist falsch.
Ein Gehalt muss üblich sein.
Keine würden einen vertrag unterschreiben: Sie bekommen 20 % vom Gewinn, darauf 1.000,- abschlag pro Monat. Im Februar des Folgejahres wird abgerechnet.
Vorschlag wäre, wenn das übliche Gehalt 2.000,- brutto wäre, zu sagen 1.700,- brutto. zuzüglich x-% vom Gewinn als Tantieme.
Ein wahrer Spezialist, der zwar die verdeckte Gewinnausschüttung kennt, aber nicht die verdeckte Kapitalzuführung.
Lies mal die Körperschaftsteuerrichtlinien.
- Verzicht auf Tätigkeitsvergütungen
Verzichtet der » Gesellschafter-Geschäftsführer nach Entstehung auf die Vergütung, so ist die Vergütung zugeflossen und bei ihm zu versteuern. Lediglich in den Fällen, in denen eine Werthaltigkeit der Forderungen des Gesellschafter-Geschäftsführers nicht gegeben ist, liegt im Falle des Verzichtes auch kein Zufluss vor. Der Verzicht stellt eine – die steuerlichen Anschaffungskosten des Gesellschafters erhöhende – verdeckte Einlage dar.
aktueller denn je.
Danke dir
Nehmen wir an das erste Geschäftsjahr läuft nicht sonderlich gut. Sollten wir uns dann trotzdem nur 20% vom Gewinn auszahlen?
Sagen wir mal so: Gerade am Anfang kann man froh sein, wenn man überhaupt irgendeinen Gewinn hat. Deswegen sollte man eine Selbstständigkeit nicht ohne Rücklagen starten.
Von wem kommt denn überhaupt das Geld für das Unternehmen? Ist das euer eigenes? Dann zahlt euch, was ihr als sinnvoll erachtet und branchenüblich ist. Wenn das zuviel ist, müsst ihr im schlimmsten Fall halt Geld nachschießen.
Wenn ihr fremdfinanziert seid, dann klärt das doch einfach direkt mit den Investoren ab, was die für angemessen halten.
An eurer Stelle würde ich zunächst mal schauen, dass der Laden brummt, die GF-Gehälter stehen bis dahin zurück. Wenn ihr ohne finanziellen Hintergrund eine Firma gründet, ist die Möglichkeit Pleite zu gehen eher der Fall. Wenn man ein Unternehmen in dieser Gewinngröße hat, sind 2 Geschäftsführer sowieso ein Witz. Ich habe meine Firma allein und ohne Bank gegründet und zum Erfolg gebracht. Bis zu meinem Ruhestand und der Veräusserung meiner Firma hat mein Laden floriert und darauf bin ich heute noch stolz und ich habe nichts bereut.
Bei 48.000 EUR ( Jahr ) an Einnahmen, ohne die Kosten der Geschäftsführer zu berücksichtigen ist auf jeden Fall sehr wenig. Bei zwei Geschäftsführern sollte auf jeden Fall mehr rauskommen oder man hat große Rücklagen. Sonst ist das mit der Selbstständigkeit erstmal auf Eis zu legen.
"in der Anfangsphase kann man ausnahmsweise weniger nehmen. Das Finanzamt kennt die Probleme. Aber ein Bezug zum Gewinn ist falsch" ..........
Sorry, aber welch ein Quark?
Das Finanzamt beanstandet doch nicht, wenn man sich zu wenig als Gehalt auszahlt sondern das Gegenteil dessen wird von den Steuerbehörden unter die Lupe genommen.
Die Maxime lautet, dass das Gehalt angemessen sein muss, aber damit ist gemeint, dass dies in der Höhe dem Üblichen entsprechen sollte.
Der Fragesteller soltle ohnehin erst mal sein Unternehmen zum Laufen bringen und sich dann, wenn Umsatz und als Folge Gewinne zu verzeichnen sind, sich Gedanken über sein Gehalt als geschäftsführender Gesellschafter machen.