Steuerrecht, Entfernungspauschale, zwei Wohnsitze

Guten Tag miteinander,

es geht um folgendes:

Ich habe einen Hauptwohnsitz, an dem befindet sich mein Lebensmittelpunkt (Familie, Freunde, Bekannte, Lebenspartnerin, Sportverein etc., ich denke, das ist hinreichend beleg- und begründbar, falls das Finanzamt da Zweifel haben sollte). Dann gibt es einen Zweitwohnsitz, an dem Ort, wo auch mein Arbeitsplatz ist (und an dem auch Zweitwohnsitzsteuer zu entrichten ist).

Ich bin nicht qualifiziert für eine doppelte Haushaltführung, darum geht es auch nicht, das möchte ich auch gar nicht erreichen.

Die Frage ist folgende: Wenn ich von meinem Arbeitsplatz zu meinem Hauptwohnsitz fahre (ca. 330km), am Freitagabend, um über das Wochenende an meinem Hauptwohnsitz zu sein, und dann am Sonntagabend oder Montagmorgen wieder zu meinem Arbeitsplatz bzw. Zweitwohnsitz zu fahren, kann ich für diese Fahrten die Entfernungspauschale beanspruchen und absetzen als Werbungskosten (also quasi an ~46 Tagen im Jahr)? Oder kann ich nur den kürzeren Weg vom Zweitwohnsitz zum Arbeitsplatz geltend machen? Nochmals, es geht hier nicht um doppelte Haushaltsführung und die dazugehörigen Heimfahrten, es ginge hier um den Arbeitsweg und was der Gesetzgeber als solchen ansieht.

Für Antworten, gerne auch etwas ausführend, falls Erfahrung oder Hintergrundwissen, bin ich sehr dankbar und wünsche einen guten Start ins Wochenende.

Steuererklärung, Arbeitsweg, entfernungspauschale, Hauptwohnsitz, Zweitwohnsitz
Zweitwohnsitzsteuer Jülich, Student, Widersprüchlige Aussagen

Hallo,

da ich jetzt in Jülich studiere, habe ich dort eine Wohnung gemietet und diese beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet. Meinen "Erstwohnsitz" habe ich noch bei meinen Eltern. Nun fordert das Steueramt eine jährliche Zweitwohnsitzsteuer von ca. 570 Euro im Jahr. Meines Erachtens ist dies nicht korrekt, was mir dort gesagt wurde. Ich habe dazu auch einige Links gefunden:

https://www.google.de/search?q=zweitwohnsitzsteuer+studenten&rlz=1C1GTPM_deDE525DE525&aq=f&oq=zweitwohnsitzsteuer+studenten&aqs=chrome.0.57j60j0l3j62.4079&sourceid=chrome&client=ubuntu&channel=cs&ie=UTF-8

Suchergebnis 2

Insbesondere dieser Absatz (aus einem anderen Artikel) trifft exakt so auf mich zu:

"Haben Sie als Student Ihren Erstwohnsitz bei den Eltern und einen Nebenwohnsitz in der Stadt, in der Sie als ordentlicher Student immatrikuliert sind, entfällt die Zweitwohnungssteuer. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass ein Zimmer im Elternhaus keinesfalls einen Erstwohnsitz darstellt. Dies wäre dann lediglich ein Hauptwohnsitz, somit macht die Zweitwohnungssteuer keinen Sinn, da der Student überwiegend in der Zweitwohnung lebt."

Beim Steueramt haben mir alle erzählt, dass es nur so rum gilt, dass ich mein Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden müsste. Dies steht aber ja im genauen Gegensatz dazu, was der Absatz oben besagt.

steht, dass ich zahlen müsste. Allerdings ist dies auch schon knapp 5 Jahre alt.

Die Seriösität der Seiten kann ich nicht einschätzen und es herrscht gerade das Allgemine Problem des gefährlichen Halbwissens aus dem Internet.

Kennt sich jemand mit der Sache gut aus und kann mir sagen, ob ich zahlen muss oder nicht? Wenn nicht: Wie kann ich gegen die Forderung vorgehen?

Als ich heute beim Amt war, hatte keiner wirklich Ahnung von dem Thema. Die haben nur in ihren Ordnern nachgeguckt und mich dann abgespeist.

Vielen Dank im voraus.

PS: Habe gerade auch noch einen Artikel des Focus gefunden, dass ich zahlen muss. Allerdings sind diese Artikel älter, als die ersten beiden Links. (Google Link oben, Suchergebnis ganz unten)

Steuern, Studium, Student, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitzsteuer
Student mit Zweitwohnsitz bei Eltern, Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld?

Hallo, zusammen. Ich bin vor ca. zwei Monaten Zuhause ausgezogen, d.h. ich habe meinen Hauptwohnsitz in die Stadt meiner Uni verlegt. Bin jetzt im Erststudium im ersten Semester. Einen Bafögantrag habe ich nicht gestellt, da der Internetbafögrechner ganz klar aussagte, dass meine Eltern zu viel verdienen. Jemand meinte zu mir, dass es noch die Möglichkeit von Wohngeld gäbe, aber dort wurde ich vorerst auch abgewiesen, da kein Wohngeld ausgezahlt werden kann, sobald der Bafögantrag aufgrund des zu hohen Einkommens meiner Eltern abgelehnt wurde. Außerdem habe ich keinerlei Einkommen und so könne man den Bedarf auch nicht errechnen. Meine Eltern zahlen mir die Miete von warm 342 Euro, den Semesterbeitrag von knapp über 300 Euro halbjährig und ein Taschengeld von 100 Euro. Eine Freundin, die Bafög bezieht, meinte zu mir allerdings letztens, dass sie ca. 160 Euro Ausgaben im Monat hat, und so hab ich natürlich Bedenken, ob das reicht. Ich weiß nicht, ob mir mehr zusteht, möchte auch nicht unverschämt klingen, aber stünde mir nicht das Kindergeld auch zu, auch wenn ich meinen Zweiwohnsitz immer noch bei meinen Eltern habe? Mein Vater ist mir nur bereit, mehr zu zahlen, so sagte er, wenn ich am Wochenende ein paar Haushaltsangelegenheiten erledige. Ist das richtig so oder bekomme ich etwa schon mehr als mir zusteht?

Studium, Miete, Ausbildung, Unterhalt, Eltern, Anspruch, Kindergeld, Wohngeld, Zweitwohnsitz

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