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Was passiert mit Steuerklasse der Mutter wenn Kind auszieht?

Hallo :-) Ich habe beim Finanzamt und den Bürgerdiensten angerufen, aber so richtig helfen konnte mir keiner... Ich bin 20, studiere im 3. Semester und möchte mit meinem Freund zusammenziehen. Wir haben schon eine Wohnung gefunden und den Mietvertrag unterschrieben, allerdings beschäftigt mich bzw. vielmehr meine Mutter noch immer eine Frage, mit der sie mich Tag für Tag quält. Es ist so: Ich möchte die Wohnung mit meinem Freund als Hauptwohnsitz melden, da es u.a. ein geschenktes Semesterticket gibt, wenn man als Erstwohnsitz Mannheim angibt. Die Wohnung meiner Mutter wollte ich als Zweitwohnsitz angeben, damit sie ihre Steuerklasse 2 behalten kann. Sie ist geschieden und alleinerziehend. Nun ist es aber so, dass in Ludwigshafen, wo die Wohnung meiner Mutter ist und somit mein möglicher zukünftiger Zweitwohnsitz, seit diesem Jahr Zweitwohnsitzsteuer erhoben wird, die ich mir nicht leisten kann und will. Also habe ich gefragt, wie ich davon befreit werden kann und als Antwort kam, dass wenn ich nur mein Kinderzimmer bei meiner Mutter als Zweitwohnsitz melde, ich dann keine Zweitwohnsitzsteuer dafür zahlen muss. Kann meine Mutter dann aber trotzdem ihre Steuerklasse behalten? Und was würde passieren, wenn ich mich bei ihr ganz abmelde, um der Zweitwohnsitzsteuer zu entgehen? Welche Nachteile würden dann entstehen? (Steuerklasse, Freibeträge o.Ä.?) Ich bin total verwirrt und weiss nicht, was ich denn nun am Besten mache. Ich bedanke mich für eure Hilfe im Voraus! Liebe Grüße LaLiLu

Auszug, Steuerklasse, Student, Zweitwohnsitzsteuer
Bitte um Hilfe - Trennung / Zweitwohnung / Lohnsteuerklasse?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe sehr, dass ihr bei meinem Fragen weiterhelfen könnt.

Ich werde mich höchstwahrscheinlich dieses Jahr von meiner Frau trennen. In der jetzigen gemeinsamen Wohnung sind wir beide die Hauptmieter. Ich werde mich aber bald nach einer 1 Zimmer Wohnung umsehen. Da ich das erste Mal in so einer Situation bin, wie läuft das ganze ab? So weit ich richtig recherchiert habe, darf ich im Trennungsjahr meine Lohnsteuerklasse 3 behalten (berufstätig, Hauptverdiener), ist das so weit korrekt? Meine Frau arbeitet nicht, sie bezieht noch paar Monate Arbeitslosengeld 1. Wie es danach mit ihr weitergeht (Hartz4 ) weiss ich nicht so genau, aber wie ich sie gut kenne, wird sie nicht arbeiten wollen, also wieder ab zum Jobcenter. Das Problem ist aber, dass die Wohnung 503 Euro warm kostet (bei 2,5 Zimmern), bedeutet das, dass das Jobcenter das nicht bezahlen wird bei ihr? Ich werde wohl im Trennungsjahr weiterhin die Miete und Nebenkosten für die Hauptwohnung bezahlen, davon gehe ich zumindest aus, womit ich vorerst keine Probleme habe. Aber wie sieht es dann aus, muss ich mich polizeilich in der neuen Wohnung anmelden? Kann ich die neue 1 Zimmerwohnung als meine Zweitwohnung mieten (zumindest im Trennungsjahr) ? Wie hoch sind die Zweitwohnungsteuer? Muss ich das jährlich bezahlen? Soll ich dem Vermieter ruhig sagen, dass ich die Wohnung als Zweitwohnung mieten will? Oder hat man da schlechte Karten, wenn man das offen anspricht? Muss ich an meine Frau ein lebenlang zahlen, wenn sie nicht arbeiten geht? Sie ist zwar gesund, aber ein fauler Mensch die nichts so richtig gebacken bekommt, also für das Arbeiten ist sie nicht geeignet (hat in den letzten 10 Jahren gefühlt 30 Mal den Arbeitgeber gewechselt > jedesmal wurde sie gekündigt). Jetzt hat sie Andeutungen gemacht, dass sie nicht mehr arbeiten gehen möchte.

Gibt es sonst noch etwas, wo ihr mir bei der Trennung / Scheidung + Neue Wohnung noch an guten Ratschlägen weiterhelfen könntet?

Bitte könnt ihr mir alle Fragen beantworten? Würde mich wirklich sehr freuen.

Wohnung, Scheidung, Trennung, lohnsteuerklasse, Zweitwohnung, Trennungsjahr, Zweitwohnsitzsteuer
Zweitwohnsitzsteuer Jülich, Student, Widersprüchlige Aussagen

Hallo,

da ich jetzt in Jülich studiere, habe ich dort eine Wohnung gemietet und diese beim Einwohnermeldeamt als Zweitwohnsitz gemeldet. Meinen "Erstwohnsitz" habe ich noch bei meinen Eltern. Nun fordert das Steueramt eine jährliche Zweitwohnsitzsteuer von ca. 570 Euro im Jahr. Meines Erachtens ist dies nicht korrekt, was mir dort gesagt wurde. Ich habe dazu auch einige Links gefunden:

https://www.google.de/search?q=zweitwohnsitzsteuer+studenten&rlz=1C1GTPM_deDE525DE525&aq=f&oq=zweitwohnsitzsteuer+studenten&aqs=chrome.0.57j60j0l3j62.4079&sourceid=chrome&client=ubuntu&channel=cs&ie=UTF-8

Suchergebnis 2

Insbesondere dieser Absatz (aus einem anderen Artikel) trifft exakt so auf mich zu:

"Haben Sie als Student Ihren Erstwohnsitz bei den Eltern und einen Nebenwohnsitz in der Stadt, in der Sie als ordentlicher Student immatrikuliert sind, entfällt die Zweitwohnungssteuer. Die Rechtsprechung begründet dies damit, dass ein Zimmer im Elternhaus keinesfalls einen Erstwohnsitz darstellt. Dies wäre dann lediglich ein Hauptwohnsitz, somit macht die Zweitwohnungssteuer keinen Sinn, da der Student überwiegend in der Zweitwohnung lebt."

Beim Steueramt haben mir alle erzählt, dass es nur so rum gilt, dass ich mein Elternhaus als Zweitwohnsitz anmelden müsste. Dies steht aber ja im genauen Gegensatz dazu, was der Absatz oben besagt.

steht, dass ich zahlen müsste. Allerdings ist dies auch schon knapp 5 Jahre alt.

Die Seriösität der Seiten kann ich nicht einschätzen und es herrscht gerade das Allgemine Problem des gefährlichen Halbwissens aus dem Internet.

Kennt sich jemand mit der Sache gut aus und kann mir sagen, ob ich zahlen muss oder nicht? Wenn nicht: Wie kann ich gegen die Forderung vorgehen?

Als ich heute beim Amt war, hatte keiner wirklich Ahnung von dem Thema. Die haben nur in ihren Ordnern nachgeguckt und mich dann abgespeist.

Vielen Dank im voraus.

PS: Habe gerade auch noch einen Artikel des Focus gefunden, dass ich zahlen muss. Allerdings sind diese Artikel älter, als die ersten beiden Links. (Google Link oben, Suchergebnis ganz unten)

Steuern, Studium, Student, Zweitwohnsitz, Zweitwohnsitzsteuer
Muss ich für mein studienbedingtes Praktikum in Berlin Zweitwohnungssteuer bezahlen?

Hallo,

meine Frau muss im Zuge ihres Studiums ein Praktikum absolvieren. Dies geht leider nicht in der Stadt, in der wir wohnen & studieren. Sie würde daher für 3 Monate nach Berlin ziehen, um dort das Praktikum zu absolvieren. Unter der Woche würde sie in einem WG-Zimmer wohnen, das ihr untervermietet wird, am WE würde sie zurückfahren. Erstwohnsitz dürfte in diesem Fall also eindeutig nicht Berlin sein. Aber würde in diesem Fall Zweitwohnungssteuer anfallen? Da das Praktikum nicht bezahlt wird, ist die zusätzliche Miete an sich schon eine Belastung - wenn jetzt auch noch Zweitwohnungssteuer hinzukäme, wäre das natürlich unschön.

Ich frage mich jetzt, ob Zweitwohnungssteuer in unserem Fall wirklich erhoben würde. Auf berlin.de habe ich Folgendes zu dem Thema gefunden: "Aus beruflichen Gründen gehaltene Wohnungen einer verheirateten oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Person, wenn die gemeinsam mit dem Ehe-/Lebenspartner bewohnte Hauptwohnung außerhalb von Berlin liegt. Die von der Zweitwohnungsteuer auszunehmende Wohnung darf jedoch nicht von beiden Partner gehalten werden."

Ob "berufliche Gründe" hier greifen würde (Praktikum im Zuge eines Studiums)?

Vielleicht hat ja jemand, der das hier liest, genau diesen Fall schon gehabt und weiß es genauer. Vielen Dank vorab für alle hilfreichen Antworten!

Steuern, Studium, Berlin, Recht, Praktikum, Zweitwohnsitzsteuer, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Zweitwohnsitzsteuer trotz (amtlicher) Abmeldung der Zweitwohnung?

Dürfen Städte / Gemeinden weiterhin steuern einfordern, obwohl der Zweitwohnsitz in der Behörde abgemeldet wurde? Die Begründung, die meine ehemalige Heimatstadt aufführt ist, dass ich bei fehlendem Nachweis über die KÜNDIGUNG der Wohnung weiterhin Zahlungsverpflichtet bin. So dumm konnte ich ehrlich gesagt nicht denken, befand mich in einer privat schwierigen Lebenslage, in der ich sowieso schon für alles möglich doppelt und dreifach hinterher telefonieren musste Stellen mehrmals über meinen neuen Wohnsitz informieren musste, weil sie es beim ersten mal nicht gecheckt haben... und mitten drin meine Arbeit die mich gefühlt rund um die Uhr beanspruchte.

Wie dem auch sei... für mich war das Thema mit der Abmeldung meines Zweitwohnsitzes erledigt. Forderungen vom Finanzamt habe ich einfach mehr erwartet.. warum auch ? circa ein Dreiviertel Jahr später wird plötzlich eine lächerlich hohe Summe von meinem Konto gepfändet. Begründet wurde dies vom Finanzamt, dass es einen Unterschied zwischen Melderecht und Steuerrecht gäbe und sie die ganze Zeit einen Nachweis meiner gekündigten Wohnung haben wollten. Das Geld bekomme ich dann auch nicht mehr wieder, trotz dessen ich nachweisen kann, dass die Wohnung zum gegebenen Zeitpunkt gekündigt war.

Ehrlich wäre es mir neu, dass ich durch Steuerüberzahlung, und das auch nur aufgrund eines fehlenden Nachweises (Informationen, die das FA ja wohl auch von allein in Erfahrungen bringen kann) weiterhin legal zu Kasse gebeten werden kann. Insbesondere dann, wenn ich abschließend vorweisen kann, dass die Wohnung nicht mehr von mir gemietet war und schon längt von einer neuen Person bezogen wurde. Wenn man mal den zweck der Zweitwohnsitzsteuer bedenkt, wäre es absolut lächerlich die überzahlte Summe nicht zurückfordern zu können.

Hab nicht viel Hoffnung, aber alt hat jemand da ne Ahnung über sowas...

Melderecht, Steuerrecht, Zweitwohnsitzsteuer