zwei Minijobs?

2 Antworten

Werden mehrere geringfügige Beschäftigungen bei verschiedenen Arbeitgebern nebeneinander ausgeübt, sind für die Beurteilung der Entgeltgrenze von 520 EUR (die gilt pro Monat) die Arbeitsentgelte aus den einzelnen Beschäftigungen zu addieren. Ergibt sich dabei eine Gesamtsumme von unter 520 EUR, ist die Entgeltgrenze nicht überschritten.

Wenn du darüber kommst, werden beide Minijobs versicherungspflichtig.

Bei Minijobs gibt es die Möglichkeit, dass dein AG deinen Lohn pauschal mit 2 % versteuert oder individuell nach deinen Lohnsteuerabzugsmerkmalen.

Entweder du gehst mit einem Minijob über die Lohnsteuerabzugsmerkmale oder du achtest darauf die 520€ nicht zu überschreiten. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Du kannst 2 Minijobs haben. Die werden aber "zusammengerechnet" und Du darfst im ganzen nicht über die € 520 kommen