Zuschläge bei Kurzarbeit über Agentur?

3 Antworten

Feiertagszuschläge sind nicht allgemeinverbindlich sondern hängen vom Tarifvertrag ab falls einer vorhanden ist.

Das Gesetz sieht nur einem Nachtzuschlag vor wenn für diese Zeit kein Freizeitausgleich gewährt wird.

Wenn die Agentur Deine Arbeitgeberin ist, solltest Du das sogar mit ihr besprechen, bzw. müßte der Arbeitsvertrag entsprechende Passus enthalten.

Davon abgesehen einfach mal nach "Zuschläge Sonn- und Feiertagsarbeit Gastronomie" googeln :)

Tia, da muss erstmal geklärt werden, wer mit wen wann welchen Vertrag geschlossen hat.

Zuschläge sind nur unter bestimmten Umständen zu zahlen, oft beruhen die auf Tarifverträgen.