Zugelassene Heckenhöhe in Bayern

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Das kommt auf den Abstand zum nächsten Garten an. Ist die Hecke nur maximal 50 cm zum Nachbargrundstück entfernt, darf sie 2 m nicht überschreiten. Soll die Hecke höher sein oder werden muss ein Abstand zum Nachbargrundstück von mehr als 50 cm eingehalten werden. Genaueres kann bei jeder Gemeinde nachgefragt werden.

Luise  27.05.2010, 09:41

Stimmt. Nur gibt es auch Bestandschutz für höhere Bäume, wenn sie mind. 5 Jahre alt sind.

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Gesetzlich vorgeschriebene Grenzabstände

Das Nachbarrecht der einzelnen Bundesländer schreibt bestimmte Mindestabstände von Bäumen, Sträuchern und Heckenpflanzungen zum Nachbargrundstück vor. Maßgebliches Kriterium zur Festlegung des Grenzabstandes ist dabei die endgültige Höhe der Pflanzung. Im bayerischen Nachbarrecht sind folgende Grenzabstände festgelegt:

Gehölze, die über 2 m hoch werden, sind mit einem Mindestabstand von 2 m zum Nachbargrundstück zu pflanzen. Bei Pflanzen mit einer endgültigen Höhe von maximal 2 m, ist ein Abstand von mindestens 50 cm einzuhalten. Grenzt das Grundstück an eine landwirtschaftliche Nutzfläche, so ist der doppelte Abstand einzuhalten.

Bei Sträuchern und Hecken gilt der Abstand von der Grundstücksgrenze bis zur Mitte der Triebe, die der Grenze am nächsten sind. Gemessen wird an der Stelle, an der die Triebe aus dem Boden wachsen. Bei Bäumen ist der Abstand von der Mitte des Stammes aus zu messen, ebenfalls an der Stelle, an der der Stamm aus dem Boden wächst.

Da diese Regelungen sich im Rahmen der Gesetzgebung ändern können und je nach Gemeinde auch Sonderregelungen möglich sind, ist es sinnvoll, bei der jeweiligen Gemeinde die aktuell gültigen Vorschriften zu erfragen.

Mit Einverständnis des Nachbarn können die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzabstände unterschritten werden. Die Anlage einer gemeinsamen Hecke auf der Grundstücksgrenze ist ebenfalls möglich und stellt eine platz- und geldsparende Lösung dar.

Frag bitte bei deiner Gemeinde nach, wie hoch die hecke sein darf.

Oh weh. Das ist gleich von mehreren Faktoren abhängig. Um ganz sicher zu gehen, würde ich an deiner STelle bei deiner Gemeinde anrufen, oder auf dem für euch zuständigen Bauamt. Denn das kann auch von Ort zu Ort variieren. Es kommt auch darauf an, wo die Hecke steht. Direkt auf der Grenze, etwas zurückgesetzt ist...

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… / | l.... und natürlich auch darauf, ob die Hecke schon sehr lange steht, sehr hoch ist und ein Gewohnheitsrecht greift...

Bei weniger als 2 m Abstand zur Grundstücksgrenze ist eine Höhe von 2 m in Ordnung.

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Es kann allerdings sein, dass örtliche Vorschriften (Bebauungsplan, Gestaltungssatzungen o.ä.) nur niedrigere Hecken zulassen.

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In Kreuzungsbereichen von Straßen kann die Höhe ebenfalls eingeschränkt sein.

Hallo! Ich habe folgende Frage: Im Jahr 1999 habe ich an die Grundstücksgrenze zu meinem (ehem.) Nachbarn, mit seiner mündl. Einverständnis, so nach wie möglich (unter 50cm) an seinen Maschendrahtzaun eine Hecke gepflanzt. Vor einigen Jahren hat mein Nachbar sein Haus verkauft. Der neue Nachbar möchte nun, dass ich die 50cm Mindestabstand einhalte. Meine Hecke ist nicht höher als 2 Meter. Was nun??? Gibt es hierzu in Bayern eine Sonderregelung? Vielen Dank vorab! MFG Der Hobbygärtner.