..."zu unserer Entlastung..."?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Sollte das in Bezug auf Bewerbungsunterlagen gemeint sein, so ist das üblich, dass man diese mit einer Absage zurücksendet.

Das ist kein Satz, der Zusammenhang fehlt.

Mit „Entlastung“ kann die Rückgabe nicht mehr benötigter Unterlagen gemeint sein. Die Verpflichtung zur Aufbewahrung ist eine Last.

Kommt darauf an, in welchem Zusammenhang. Da musst Du schon etwas genauer fragen. "Wir sind froh, dass sie weg sind" lese ich nicht unbedingt.

Von Experte HugoHustensaft bestätigt

Wenn du etwas "zur Entlastung" anderer zurückerhältst, dann ist die Angelegenheit aus Sicht des anderen abgeschlossen und man möchte diesbezüglich nichts zurückbehalten / aufheben.