Zoll bei Geschenken?

8 Antworten

Deine "Freimenge" zur Einfuhr bis 430 Euro. Also solltest Du bei Deiner Rückkehr eine Quittung dabeihaben.

Warenversand - Einfuhrumsatzsteuer 19% auf Warenwert lt. beigefügter Rechnung zuzügl. der Versandkosten + Zoll soweit er bei einem solchen Gerät anfällt.

zum zoll ist ja alles gesagt .. nur 230V 50 Hz geht wohl nicht .. google mal, das haben andere Bastler wohl auch schon versucht. 

Braucht man also einen Leistungsfähigen Spannungswandler .. braucht extra Strom, kostet, und macht sich auch nicht wirklich gut in der Küche. oder ?
Also das Gerät wohl besser da lassen wo es ist, und ggfs hier ein neues, mit deutschem Elektroanschluss und deutscher Garantie kaufen !

https://www.amazon.de/500-Watt-Spannungswandler-220V-120V/dp/B000L9C1NY/ref=pd_sim_23_1?_encoding=UTF8&psc=1&refRID=VF6A6S3B81CPAFSEEHZQ

AnneKatrin13 
Fragesteller
 20.01.2017, 18:02

Gut, also ich habe eine Maschine mit nur 325Watt, ist keine dieser Supermaschinen die Bäcker auch benutzen, eher fürs Hobbybacken. Somit könnte das ja sogar mit diesem Umwandler klappen und jeden Tag werde ich diese wohl auch nicht nutzen.

Blöderweise hat mich die Schenkende auch gefragt ob die Maschine auch in D funktioniert und ich habe nur ganz locker 'Ja' gesagt, habe nie damit gerechnet die geschenkt zu bekommen, jetzt mag ich die nicht wieder zurück geben. ^.^

Aber trotzdem vielen Dank für deinen Tipp.. :)

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Sobald die Freigrenze überschritten wird,musst Du den Betrag verzollen.

Ich würde es im Flugzeug mitnehmen. Das kommt Dich meines Erachtens billiger. . Bei der Rückkehraus Nicht - eu Läner gilt für Flug- und Seereisende folgendes

Du hast 430€ frei.  Anteilig angerechnet oder auf mehrere Personen 
aufgeteilt werden können Artikel dann, wenn Sie (sinnvoll) teilbar sind.
z.b. Klamotten.

Kleidungistteilbar und somit anteilig anrechbar bzw. aufmehre Perosenafuteilbar.

ein Iphone/Tablet/Computer ist nicht teilbar und kann daher bei Überschreitung nicht anteilig angerechnet werden.

Ein paar Schuhe kann manzwarteilen, aber nicht sinnvoll.

Du hast 430€ frei. Zusätzlich kannst Du bis zu weiteren 700€ vereinfach/pauschalisiert verzollen. und zwar mit 17,5%

tinyurl.com/PAUABZO

Überschreiten deine Einfuhrabgabenpflichtigen Waren nicht 700€ darfst Du vereinfacht verzollen.

Überschreiten Sie die 700€ must Du diese normal verzollen.

Bis 1130. (430+700) kann man vereinfach verzollen. Ab zusätzlichen  
701 zur den 430 und aufwärtsmuss man voll verzollen. Ab 1zusätzlichen 
-700 vereinfacht

Hebt die Rechnungen auf. Kannst du keinen Wert belegen/nachweisen 
Preis nennen recheriert der Zoll ihn oder schätzt ihn. Das kann 
ggf./eventuell im Endeffekt teurer sein,als mit den Belegen. Denn der 
Zoll bzw. die Zollbeamten wissen sehr gut, ob der anggebene Wert stimmt 
oder nicht..

Beim Zoll gilt die umgekehrte Beweislast. Nicht der Zoll muss Dir was
nachweisen/beweisen.. Du musst den Zoll beweisen, was, wieviel, wo Du 
für ws gekauft hast.

Meldet man es nicht an und wird man erwischt zahlt man das doppelte als strafe und bekommt ggf. noch eine Anzeige.                                          

Im Postverkehr gibt es für Geschenksendungen eine etwas höhere Freigrenze mit 45 (statt  22€) = komplett abgabefrei

Ab 45.01  -150 wird die Einfuhrmsatzsteuer von 19% fällig . Über 150 auch Zoll.

Du siehst also es macht Sinn es selber mit nach Hause zu nehmen.. Ichweiß nicht,was du sonst gekauft hast.

Du solltest deine Freirgenze möglichst praktisch ausnutzen. wenn Du jetzt z.b nur 280€  an Klamotten, DVDs,Bücher,.... hast = teilbar

Dann solltest du die KitchenAid komplett unter die Freigrenze holen.  Da sie nicht "teilbar" ist. $350 sind ungefähr 328€. du hst noch 100€ frei. Von den 280€ kannst du, da teilbare Ware 100€ abgabefrei einführen. Die restlichen 180€ musst du verzollen.     

Mit Porto und deutlich niedriger Freigrenze lohnt sich der Postversand nicht. Wenn überhaupt ist die Ersparnis den Aufwand nicht wert.

Wenn Du das Gerät im Gepäck mitnimmst, nimmt die ja ziemlich viel Platz weg bzw. musst Du darauf achten, daß das Freigewicht nicht überschritten wird. Sonst wird's ziemlich teuer.

Im Reiseverkehr hast Du eine Freimenge von 430 EUR, zu der Du Neuwaren abgabenfrei einführen darfst. Alles, was darüber liegt (es gilt aber die "unteilbare Menge"), wird pauschal mit 17,5% versteuert.

Wenn Du das Gerät per Post nach Hause schickst, zahlst Du in jedem Fall 19% Einfuhrumsatzsteuer sowie auch Zölle. Die Höhe des Zolls ist abhängig von der Warenart und beträgt meist zwischen 5 und 15%. Beide Abgaben werden auf den Warenwert incl. Versandkosten berechnet.

Der Zoll nimmt als Grundlage den Kaufpreis. Lege also dem Paket die Rechnung aus den USA bei oder - wenn Du da Gerät doch im Gepäck einführst - halte die Rechnung bereit.

Ich wuerde es so machen:

  • Den Mixer im Flieger mitnehmen
  • Evtl. einen US Online Preis ausdrucken (ist ja schon unter € 430)
  • Damit würde ich dann beim Zoll durch den grünen Kanal gehen!

Falls du noch andere Waren hast dann wird es evtl. knapp. Hat der Mixer eindeutige Gebrauchsspuren? Das kann man dann dem Zoll im roten Kanal erklären. Ich denke damit kommt man dann auch durch.

AnneKatrin13 
Fragesteller
 20.01.2017, 04:17

Ok danke, ja vom Preis her dürfte das kein Problem sein. Allerdings ist der Mixer nagelneu und noch original verpackt also Gebrauchspuren gibt es noch keine.

All zu viel wollte ich neben dem Gerät nicht mehr mitnehmen.

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