Zimmerkontrollen?

3 Antworten

Die Frage ist, ob deine Wohnung als Wohnung i.S. des StGB gilt. Wenn ja, gibt es keine Zimmerkontrollen. Mit welcher Zielrichtung werden denn die Kontrollen durchgeführt? Werden dabei auch eure privaten Gegenstände durchsucht?

Edit: ich lese grade dass du auch Miete zahlst. Von daher ist die Kontrolle ohne deine Zustimmung unzulässig. Weise die Betreuer darauf hin und kündige eine Strafanzeige bei Zuwiderhandlung an.

Die Betreuer haben es erst vor kurzem beschlossen es zu machen und ich frage mich ob es rechtens ist.

Es gilt die Unverletzlichkeit der Wohnung - sprich Deines Zimmers :

https://www.biva.de/beratungsdienst/hausrecht-in-heimen/

Bewohnerinnen und Bewohner

Für die Bewohnerinnen und Bewohner ist die Einrichtung ihr Zuhause. Insofern gelten uneingeschränkt die Überlegungen und Wertungen, die man aus dem Mietrecht und dem Recht an der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) kennt.

Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung gewährt nicht nur das Recht zur Abwehr unerwünschter Zutritte bzw. Störungen der räumlichen Privatsphäre. Es garantiert auch das Recht, Dritten den Aufenthalt zu gewähren oder wieder zu entziehen. Art. 13 GG sichert also das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerin bzw. des Bewohners darüber, wer wann unter welchen Bedingungen Zugang zur eigenen Wohnung haben soll.

Auch in einer Klinik gilt natürlich der Schutz der Privatsphäre.

Aber gerade in einer psychiatrischen Klinik ist es manchmal angebracht, Kontrollen durchzuführen.

Drogen, gefährliche Gegenstände usw.

Diese Kontrollen dann vorher anzukündigen, wäre dagegen wieder vollkommen unsinnig.


Steinefeu 
Fragesteller
 16.12.2019, 13:58

Klinik kann ich verstehen nur ich wohne in einer einrichtung mit mietzahlung und so.

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DerHans  16.12.2019, 15:58
@Steinefeu

Unter vollstationärer Einrichtung verstehe ich eine Klinik

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furbo  16.12.2019, 15:53

Eine typische Hansantwort. Substanzlos und sich in Allgemeinplätzen ergehend.

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