zeitungen austragen und das geld behaltendürfen

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Der ALG2- Bedarf von ihr und ihren Eltern / Geschwistern wird jeweils getrennt , pro Person , berechnet . Der Bedarf des Einzelnen setzt sich jeweils zusammen aus seinem Regelsatz und seinen anteiligen Unterkunftskosten. Tochters Einkommen (= z.B. Kindergeld, anrechenbarer Lohn..) wird nur auf ihren eigenen ALG2-Bedarf angerechnet..nicht auf den der Eltern oder Geschwister, da sie ihnen nicht unterhaltspflichtig ist.-

Sie kann monatlich 100 Euro (= Freibetrag) hinzuverdienen, ohne dass es ihr auf ihren ALG2- Bedarf angerechnet wird; über 100 € gibt es Abzüge. Nachweislich bei der ARGE gemeldet werden muss der Verdienst aber , auch wenn er nicht angerechnet wird. (§ 11 und § 30 SGB II).- Außerdem kann sie zusätzlich noch während 4 Wochen der Schulferien jährlich insgesamt 1200 Euro ohne Anrechnung hinzuverdienen, sofern sie Schülerin an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule ist und keine Ausbildungsvergütung erhält. Zur Anrechnung: http://hartz.info/index.php?topic=1166.0

VirtualSelf  13.02.2011, 21:11

Kleine Ergänzung.
Da sie unter 15 ist, greifen die normalen Freibeträge nach nach 30 SGB II nicht, sondern es gilt § 1 Abs. 1 Nr. 9 ALG II-V:
bei Sozialgeldempfängern, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, Einnahmen aus Erwerbstätigkeit, soweit sie einen Betrag von 100 Euro monatlich nicht übersteigen,
Das heißt: 100 EUR werden nicht angerechnet, übersteigendes Erwerbseinkommen voll.

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Larah10  13.02.2011, 23:18
@VirtualSelf

Richtig, ist unter 15.. gut, dass du das ergänzt hast,danke :)

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