Zählt ein 2 Monate altes baby als Person?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Du möchtest eine Wohnung mieten - Vater, Mutter, Kind = 3 Personen.

3 Personen baden / duschen  - Kochen für 3, Babynahrung erst mal extra, Waschmaschine läuft für 3 Personen,       

3 Personen brauchen Platz , 3 Personen brauchen mehr Möbel etc.


Natürlich zählt ein Baby auch als eine Person .. aber geht es dabei um Amtsgechichten, zwecks ein Zimmer mehr.. kaum Chancen .

godb6463 
Fragesteller
 31.05.2016, 23:51

genau das meine ich !

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DayLight81  31.05.2016, 23:53

Na dann drücke ich dir beide Daumen und viel Geduld ✊

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godb6463 
Fragesteller
 31.05.2016, 23:57
@DayLight81

danke! . Steht einem baby aber auch extra Warmmiete zu?

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DayLight81  01.06.2016, 00:00

Das weiß ich leider nicht 😕

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Es ist nicht ersichtlich in welchem Kontext du die Frage meinst.

Das Baby ist als "Bürger" unseres Landes in der Einwohnermeldedatei erfasst und somit auch eine Person. Im Sozialfalle gibt es genaue Richtlinien und "Sätze" für minderjährige Personen ....

godb6463 
Fragesteller
 31.05.2016, 23:52

Ich möchte wissen ob die Warmmiete sich auf 3 personen bezieht oder auf 2 personen da für Ämter ein baby nicht als person gelten soll

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Es ist ein Mensch, daher denke ich mal, dass es auch als Person zählt.

Na sicher zählt das Baby als Person. 

godb6463 
Fragesteller
 31.05.2016, 23:50

es sagen viele dass er für jobcenter ab 2-3 jahren als person gilt.

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wilees  31.05.2016, 23:52
@godb6463

Das heiß, dass ihm kein eigenes Zimmer zugestanden wird.

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Reanne  31.05.2016, 23:55
@godb6463

Das bezieht sich dann auf die Wohnungsgröße.

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godb6463 
Fragesteller
 31.05.2016, 23:55
@wilees

also wird in diesem falle die Warmmiete nicht erhöht?

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wilees  31.05.2016, 23:58
@wilees



Hartz IV: Angemessene Wohnung / Miete www.sozialhilfe24.de/hartz-4-alg-2/angemessene-wohnung.html

Angemessene Wohnungsgröße 

Die Angemessenheit der Größe einer Wohnung spielt nicht die entscheidende Rolle wie die Angemessenheit der Höhe der Miete. Das bedeutet: findet man eine Wohnung, die größer als angemessen ist, deren Mietpreis aber iner in der Größe angemessenen Wohnung entspricht, so wird sich das Amt in aller Regel hiermit zufrieden geben.
Zur angemessenen Wohnungsgröße gelten die aus dem früheren Sozialhilferecht übernommenen Regelwerte:
45 qm sind für eine, 60 qm für zwei Personen angemessen. Jede weitere in der Wohnung lebende Person kann einen zusätzlichen Wohnraum von 15 qm beanspruchen;

das gilt allerdings nicht für Kinder im Babyalter.

Die angegebenen Wohnungsgrößen gelten nur für Mietwohnungen.





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