Zählt die Gültigkeit der attestpflicht wenn der name falsch geschrieben wurde (Schule)?

3 Antworten

Die Gültigkeit der Attestpflicht steht nicht in Frage. Du meinst sicher, ob das Attest mit falsch geschriebenem Namen gültig ist.

Wieso bemängelst du den Fehler nicht beim Aussteller und lässt das korrigieren?

Wenn es lediglich ein kleiner Schreibfehler ist, der die Zuordnung zu dir nicht in Frage stellt, liegt es im Ermessen des Lehrers, ob er das Attest annimmt.

Was ist jetzt falsch ausgestellt? Das Attest oder der Schrieb von deiner Schule, dass du ab jetzt immer ein Attest zu bringen hast?

Und du kannst davon ausgehen, dass bei beiden du gemeint bist und es sollte daher ein schnell zu korrigierender Fehler sein.

Wenn du deinen Lehrer das kurz erklärst dann sollte das kein Problem sein.