Würden ihr Jungs die Situation ausnutzen?

13 Antworten

Horny sein ist ja nicht gleich unvernünftig sein. Das geht ja auch verantwortungsbewusst. Bloß muss man wissen, dass die Freundschaft danach nicht mehr dieselbe ist. Ich war in der Situation noch nicht.

Kommt drauf an wie gut ich mit ihr befreundet wäre. Ist es eine sehr enge Freundin, oder nur eine Bekannte/Freundin mit der man nicht so viel Kontakt hat ? Hat sie einen Freund ? Ist sie so sehr betrunken?

Für mich würde das alles eine Rolle spielen, wenn sie wirklich richtig voll ist und nicht weis was sie tut, dann auf keinen Fall und auch nicht wenn es eine sehr enge Freundin wäre.

Denke da ist jeder Mann anders drauf und auch je nach Situation anders drauf. Prinzipiell hab ich zum Beispiel kein Sex mit einer Frau wenn Sie getrunken hat und ich nüchtern bin. Wenn beide betrunken sind ist das wider anders. Auch da gab es Situationen wo ich nein gesagt habe gab auch auch schon genug Situationen wo ich nicht Nein gesagt habe obwohl ich halt hätte nein sagen sollen.

Ich würde aber sagen wenn du dich betrinkst und solange du noch auf den beinen bist und sprechen kannst ist das nicht ausnutzen. Im besonderen wenn dann die Initiative auch noch von dir ausgeht.

Das kommt ganz darauf an.

Ist sie so besoffen, dass sie nicht mehr weiß was sie tut, dann ganz klar, der bester Freund sein, den se gibt, sie nach Hause bringen und sie auch vor allen anderen beschützen die es ausnutzen wollen!

Ist sie aber einfach nur etwas betrunken und flirtet mich an weil sie durch den Alk nun Mut gefasst hat und ich steh auch heimlich auf sie, dann bin ich natürlich dabei!

Merke: Freunde würden niemals deine Situation ausnutzen! Und wenn sie es tun, sind und waren sie nie Freunde!

Jungs das ausnutzen oder vernünftig bleiben?

Ich würde vernünftig bleiben und mit ihr eine heiße Nacht verbringen.

ejej0 
Fragesteller
 28.04.2024, 00:13

würdest du auch wenn sie vergeben wäre

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Danny59  28.04.2024, 00:18

Wenn sie wirklich betrunken ist, würdest du dich dabei einer Vergewaltigung schuldig machen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html

"1. der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern,"

"2. der Täter ausnutzt, dass die Person auf Grund ihres körperlichen oder psychischen Zustands in der Bildung oder Äußerung des Willens erheblich eingeschränkt ist, es sei denn, er hat sich der Zustimmung dieser Person versichert,"

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