Wohnung kündigen wegen Namensänderung?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das ist Unfug; es kommt auf die Personenidentität an und nicht den Namen.

conny1976 
Fragesteller
 16.09.2011, 17:22

Der Anwalt der Verwaltung schrieb ans Gericht, dass meine Freundin durch ihre Namensänderung als Mieterin nur passiv legitimiert wäre, das wäre unstrittig.

Ich halte das für eine ganz fiese Nummer.

FalkTauberle  16.09.2011, 17:33
@conny1976

Unstrittig kann es bereits deshalb nicht sein, weil Deine Freundin das wohl kaum genauso sieht. Unstrittig ist das, was zwischen den Parteien nicht im Streit steht.

conny1976 
Fragesteller
 16.09.2011, 17:35
@FalkTauberle

Originaltext lautet:

...Teilen wir mit, dass die Beklagte ihren Namen geändert hat. Die Beklagte heißt nunmehr xy, vormals rt.

Dass die Beklagte im Übrigen Mieterin der Wohnung und damit passiv legitimiert ist, dürfte unstreitig bleiben.

Nachsatz von mir: Außerdem hat sie schon 2003 ihren Mädchennamen angenommen !

FalkTauberle  16.09.2011, 17:40
@conny1976

Das bedeutet etwas anderes.

Der Anwalt bestreitet nicht die Aktivlegitimation, sondern besteht darauf, daß sie zumindest passiv legitimiert ist. Offenbar möchte er klarstellen, daß sie unabhängig von der Namensänderung jedenfalls Beklagte sein kann. Das trifft natürlich zu - und ich weiß ja nicht, was für ein Schriftverkehr vorausgegangen ist.

helmutgerke  16.09.2011, 17:47
@conny1976

Offenbar findet sich doch für jeden Müll einen Rechtsverdreher - nun wurde aus Erna Müller eine Erna Meier geschiedene Müller –

Falsa demonstratio non nocet - bedeutet sinngemäß eine falsche Bezeichnung schadet nicht.

Aber das wird dem Vermieter und seinen Vertreter der Richter schon erzählen.

Nee, das geht nicht. Die Namensaenderung macht den mit der natuerlichen Person geschlossenen Vertrag nicht ungueltig. Der Mietvertrag wuerde sogar bestehen bleiben, wenn sie eine Geschlechtsumwandlung machen wuerde!

Was anderes waere es nur, wenn beide Partner zusammen den Mietvertrag haetten.

Am besten setzt sich deine Freundin aber schon mal mit dem Mieterverein, oder einem Anwalt fuer Miretrecht in Verbindung, falls der Vermieter klagt, wird sie eh' einen fuer die Schriftstuecke brauchen.

Das ist der größte Unsinn, den ich je gehört habe. Sie ist ja durch die Namensänderung keine andere Person geworden! Wenn sie schon öfter Probleme mit ihrem Vermieter hatte, sollte sie evtl. dem deutschen Mieterbund beitreten, Kontakt kann man googeln. Die stehen ihr bei solchen Dingen zur Seite!

conny1976 
Fragesteller
 16.09.2011, 17:29

Darf ich mal das Schreiben zitieren ?

Schreiben des gegnerischen Anwalt ans Amtsgericht:

...Teilen wir mit, dass die Beklagte ihren Namen geändert hat. Die Beklagte heißt nunmehr xy, vormals rt.

Dass die Beklagte im Übrigen Mieterin der Wohnung und damit passiv legitimiert ist, dürfte unstreitig bleiben.

Nachsatz von mir: Außerdem hat sie schon 2003 ihren Mädchennamen angenommen !

putzfee1  16.09.2011, 17:32
@conny1976

Deshalb sag ich ja: Mieterbund, da wird ihr geholfen!

conny1976 
Fragesteller
 16.09.2011, 17:33
@putzfee1

Sie hat schon einen Anwalt. Das Schreiben bekam sie heute erst und ist dementsprechend gerade sehr aufgeregt. Sie wird das Schreiben natürlich ihrem Anwalt vorlgen, damit er aktiv wird.

putzfee1  16.09.2011, 17:44
@conny1976

Hmm...mal ne andere Frage: sicher, dass der Vermieter ihr nur kündigen will, weil sie ihren Mädchennamen wieder angenommen hat? Das wäre auf alle Fälle kein Kündigungsgrund. Aber irgendwie habe ich das Gefühl, als ob noch was anderes dahinter steckt...

conny1976 
Fragesteller
 16.09.2011, 17:48
@putzfee1

In den letzten 1,5 Jahren hat meine Freundin viele Dinge in der Wohnung endlich mal beanstandet (defektes DAch, Wasser lief in die Wohnung, kaputter Zähler, wegen feuchten Wänden, undicht eTüren und Fenster etc.) Sie ging zum Anwalt und beantragte eine Mietminderung, bis die Dinge erledigt sind. Der Verwalter hat mit hängen und würgen die Dinge gerichtet.

NUN will er aber die Mietminderung zurück haben, er meint, dass die Miete ungerecht gekürzt wurde und geht jeden Weg, den er finden kann.

putzfee1  16.09.2011, 17:52
@conny1976

Nun ja - wenn er dem nichts entgegenzusetzen hat als die Tatsache, dass seine Mieterin wieder ihren Mädchennamen angenommen hat, wird er damit wohl keinen Erfolg haben.

Was für ein Schwachsinn von dem Vermieter und was ist das für ein anwalt der so eine Schwachsinn auch noch ans Gericht schreibt. Auch ich habe im vorigen Jahr nach meiner Scheidung meinen Mädchennamen wieder angenommen, habe eine Kopie der Urkunde von der Namensänderung an der vermieter geschickt und das war`s. Bin jetzt umgezogen aber auch nur weil mir die alte ehemalige Ehewohung zu teuer wurde und die lief sogar noch auf beide Namen und hatte deswegen keine Schwierigkeiten.

Geht gar nicht,es ist ein und dieselbe Person.

Soll er ruhig klagen,wird schön teuer.