Wo im Kuran steht der Verbot von Hunde?

5 Antworten

Im Quran wird in Sure Al-A'raf (7:176) und Al-Kahf (18:18) auf Hunde verwiesen, jedoch ohne direkte Verbote bezüglich ihres Vorhandenseins im Haus. In diesen Versen wird erwähnt, dass Hunde erwähnenswert sind in der Geschichte der Gläubigen bzw. im Zusammenhang mit den Gefährten der Höhle.

Es gibt auch Passagen im Quran, die sich mit Reinheit und rituellen Gebeten befassen. In Sure Al-Ma'ida (5:4) wird die Unreinheit bestimmter Tiere, einschließlich des Hundes, erwähnt.


mulan2255  10.12.2023, 15:19

Zu 5:4 ist zu sagen, dass hier nicht von der Unreinheit bestimmter Tiere die Rede ist, sondern davon, mit Hilfe beutegreifender Tiere (können auch Greifvögel sein, da djawārih neben „Raubtiere“ auch „Greifvögel“ bedeutet) Tiere, die Halal sind, konsumiert werden dürfen. Dass bestimmte Tiere mit Reißzähnen bzw. Klauen Haram sind, ist natürlich mit dabei, aber es wird hier nicht explizit genannt.

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Das steht so explizit nicht im Quran. Da aber die Sunna nun einmal neben Quran sich auch aus den Hadithen herleitet, kann man diese zur Beurteilung nicht weglassen.

Wir Muslime nehmen unser Wissen von Qur’ān UND Ahadīth (Überlieferungen)

Im Qur’ān Al-Karīm steht zum Beispiel, dass man als Muslim Pflichtgebete verrichten soll und in den Ahadīth stehen wie viele Gebete und wie die heißen

Und in den Ahadīth steht ganz klar und deutlich dass man als Muslim kein Hund als Haustier haben darf. Als Jagdhund ist es aber erlaubt

Al-Bukhari (2145) überlieferte von Abu Huraira, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass er sagte, dass der Gesandte Allahs ﷺ (Allahs Segen und Frieden auf ihm) gesagt hätte: „Wer einen Hund hält, dessen Tat wird, jeden Tag, um ein Qirat (arab. Maßeinheit) verringert, außer bei einem Acker- oder Hütehund.“

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Ibn Majah (3640) überlieferte von Ali ibn Abi Talib, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Prophet ﷺ (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: „Gewiss, die Engel betreten kein Haus, in dem ein Hund oder ein Bild ist.“

Al-Albani stufte diesen, in „Sahih ibn Majah“, als authentisch ein

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Muslim (2974) überlieferte von Abu Hurairah, möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass der Gesandte Allahs ﷺ (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: „Wer sich einen Hund anschafft, außer einen Hüte- oder Jagdhund, dessen Tat wird jeden Tag um einen Qirat verringert.“

Diese Ahadīth beweisen, dass es verboten ist sich einen Hund anzuschaffen, bis auf dem, was der Gesandte ﷺ (Allahs Segen und Frieden auf ihm) ausgenommen hat

Schau hier:

Im Koran werden Haustiere weder verboten noch verdammt. Viele Hadith-Episoden (Überlieferung von Sprüchen und Taten des Propheten) betonen, dass man Tiere gut behandeln und sie weder überanstrengen noch schlagen soll. In einer Episode wird von von einer Frau berichtet, die ihre Katze verhungern ließ und dafür in die Hölle kam, während in einer anderen ein Mann dafür, dass er das Leben eines durstigen Hundes rettete, in den Himmel kam.
In der islamischen Welt dürfen Hunde normalerweise nicht ins Haus, weil sie als unrein gelten. Viele Muslime glauben, dass jeder, der mit Hundespeichel in Berührung kommt, vor dem Gebet die rituellen Waschungen wiederholen muss. Eine häufig zitierte Hadith-Episode hält fest, dass Mohammed Hunden aus hygienischen Gründen den Zutritt zum Innern des Hauses verweigerte, doch in einem anderen Hadith-Bericht heißt es, der Prophet habe einen Hund gehabt, der neben ihm spielte, wenn er außerhalb seines Hauses betete. Katzen, die für ihre Reinlichkeit bekannt sind, durften im Haushalt Mohammeds leben. Er und einige seiner Gefährten waren wegen ihrer Freundlichkeit gegenüber Katzen bekannt.
Manche Muslime argumentieren heute, aufgrund der Fortschritte der Tiermedizin gehörten Krankheitsbefürchtungen und hygienische Probleme im Zusammenhang mit Hunden der Vergangenheit an. Kontakte mit Hunden seien also kein Problem mehr. In zunehmendem Maße halten Muslime, besonders jene, die in den USA und in Europa geboren wurden, Hunde als Haustiere. Andere Muslime glauben jedoch, dass das im Hadith festgehaltene Verbot von Hunden im Hause zeitlos gültig sei. Es gelte immer und überall.

Quelle: Von Kopftuch bis Scharia von Prof. John L. Esposito, S. 136-137

Quran 18:18

"Du meinst, sie seien wach, obwohl sie schlafen. Und Wir drehen sie nach rechts und nach links um, während ihr Hund seine Vorderbeine im Vorraum ausstreckt. Wenn du sie erblicktest, würdest du dich vor ihnen fürwahr zur Flucht kehren und vor ihnen fürwahr mit Schrecken erfüllt sein."

In den Hadithen wird erwähnt, dass es nicht erlaubt ist Hunde im Haus zu halten und hier aus diesem Koran Vers können wir es ebenfalls entnehmen, da Allah subhanahu wa ta'ala erwähnt, dass der Hund vor der Höhle ist und nicht in der Höhle.

Außerdem ist es Pflicht an die Authentischen Überlieferungen des Propheten sallallahu aleyhi wa salam zu glauben, weil der Islam aus folgenden Quellen besteht:

1. Quran

2. Sunnah

3. Ijmah - Konsens der Ahlu Sunna gelehrten

4. Qiyas - Analogieschluss bzw Logische Schlussfolgerung.