Wird man bei der ärztlichen Untersuchung bei der BW gewogen oder gemessen(whtr)?

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Körperlänge, Körpergewicht und Taille-zu-Größe-Verhältnis werden bei der wehrmedizinischen Begutachtung ermittelt und dokumentiert, da das Ergebnis zu Verwendungseinschränkungen oder zur Ausmusterung führen kann, verlässt man sich nicht auf die Aussagen der Bewerber und ermittelt die Körpermaße vor Ort.

Selbstverständlich.

Beides.