Wieviel Geld bekommt man für einen Stinkefinger?

15 Antworten

In folgenden Punkten bist du im Recht:

  1. Der Fahrer hinter dir darf nicht so dicht auffahren, dass eine gefährliche Situation entsteht.
  2. Er darf dir auch nicht den Mittelfinger zeigen.
  3. Wenn du ihn anzeigst und damit Erfolg hast, muss er wohl zahlen.

In folgenden Punkten hast du nicht recht, bzw. Fehler gemacht:

  1. Wenn man bei gelb plötzlich bremsen will, soll man auf den rückwärtigen Verkehr achten, ggf. lieber zügig weiterfahren, um niemanden zu gefährden.
  2. Der Fahrer hinter dir war möglicherweise zurecht darüber erbost, dass du stattdessen gebremst hast.
  3. Bußgeld wird nicht verhängt, um teure Autoreparaturen zu finanzieren, sondern um den Verstoß zu ahnden.
  4. Das Geld bekommst nicht du sondern die Staatskasse bzw. irgendeine gemeinnützige Einrichtung.
  5. Die Höhe eines darüber hinaus gehenden Schmerzensgeldes wird sich wohl so um die 0,00 Euro bewegen.
Crack  14.09.2013, 11:11

Wenn man bei gelb plötzlich bremsen will, soll man auf den rückwärtigen Verkehr achten, ggf. lieber zügig weiterfahren, um niemanden zu gefährden.

Stimmt nicht.

Man muss sich nach vorn orientieren, der nachfolgende Verkehr hat einem egal zu sein. Denkst Du das man sich dadurch das jemand dicht auffährt bei einem Rotlichtverstoß oder Unfall entlasten kann? Nein.

Der Fahrer hinter dir war möglicherweise zurecht darüber erbost, dass du stattdessen gebremst hast.

Warum zurecht?

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user547957  14.09.2013, 23:39
@Crack

Es ist sicherlich richtig, dass in einer solchen Situation der Auffahrende vor Gericht 100% Schuld zugesprochen bekommt und die Fragestellerin - formaljuristisch gesehen - bremsen darf.

Jedoch geht es auch ganz generell um Unfallvermeidung. Das ist oberstes Gebot. Es gibt recht häufig die Situation, dass einer bei gelb bremst, während der Hintermann weiterfahren will. Daher hat einem der nachfolgende Verkehr nicht egal zu sein.

Die Fragestellerin schreibt: "Man hätte drüberfahren können, hätte es aber auch lassen können - so wie ich." In einer solchen Situation entscheidet man sinnvollerweise danach, von wo Gefahr droht: von links und rechts oder aber von hinten.

Hier nochmal einen Link zu einem Text, der detaillierter darauf eingeht, wann es sinnvoll ist, bei gelb weiterzufahren. http://www.helpster.de/bei-gelb-fahren-oder-anhalten_176123

'Möglicherweise zurecht erbost' weil es aufgrund der Verkehrssituation möglicherweise deutlich weniger gefährlich gewesen wäre, wenn sie weitergefahren wäre. Allerdings sollte er dabei natürlich auch immer sein eigenes Fehlverhalten berücksichtigen. Der Stinkefinger ist also auf jeden Fall unangebracht.

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Crack  15.09.2013, 13:30
@user547957

Jedoch geht es auch ganz generell um Unfallvermeidung. Das ist oberstes Gebot.

Und das heißt nach § 37 StVO:

Gelb ordnet an: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“.

Wenn also der Vordermann schon bei Gelb fahren müsste, sich aber richtigerweise dafür entscheidet stehen zu bleiben dann macht der Nachfolgende grundlegend etwas falsch wenn er davon ausgeht hier noch fahren zu können. Die Unfallvermeidung kommt also Einzig und Allein dem Nachfolgenden zu, der Vordermann ist ganz sicher nicht dazu verpflichtet Fehler von Anderen auszubügeln wenn er dadurch selbst eine Ordnungswidrigkeit begehen müsste.

Die Fragestellerin schreibt: "Man hätte drüberfahren können, hätte es aber auch lassen können - so wie ich."

Die Fragestellerin tat das Einzig Richtige: Als die Ampel auf gelb sprang habe ich gebremst.

In einer solchen Situation entscheidet man sinnvollerweise danach, von wo Gefahr droht: von links und rechts oder aber von hinten.

Ich denke nicht das der Großteil der Verkehrsteilnehmer in dieser Situation noch dazu in der Lage ist sich zu überlegen ob man anhält oder nach Prüfung des nachfolgenden Verkehrs vielleicht doch weiter fährt.

Hier nochmal einen Link zu einem Text,

aus dem eindeutig hervorgeht:

dass Sie stets anhalten müssen, wenn Ihr Fahrzeug durch Bremsen noch vor der Ampel zum Halten gebracht werden kann. Falls Ihnen nachfolgende Fahrzeuge auffahren, gelten deren Fahrer als Unfallverursacher, weil sie keinen ausreichenden Sicherheitsabstand gehalten haben.

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user547957  15.09.2013, 20:01
@Crack

Dann lies doch mal den ganzen Text. So lang ist er doch nicht:

Je näher an der Ampel Sie sich aber befinden und je höher Ihr Tempo ist, desto gefährlicher kann eine Vollbremsung sich auf die hinter Ihnen fahrenden Fahrzeuge auswirken.
...
Die Rechtsprechung bleibt dennoch bei dem Grundsatz, dass Sie stets anhalten müssen, wenn Ihr Fahrzeug durch Bremsen noch vor der Ampel zum Halten gebracht werden kann.

Wenn Sie sich mit Tempo 50 bewegen, legen Sie in einer Sekunde 13,9 Meter zurück. Sie brauchen etwa eine Sekunde Reaktionszeit, sodass Sie Ihr Fahrzeug bei einem normalen Bremsvorgang auf etwa 60 Metern zum Stillstand bringen können.

Sie sollten daher auf jeden Fall weiterfahren, wenn Sie innerhalb geschlossener Ortschaften nur 50 Meter oder weniger von der Kreuzung entfernt sind.

Ab 70 Meter vor der Ampel müssen Sie im Regelfall anhalten. Im Bereich zwischen 60 und 70 Metern sollten Sie zwar Rücksicht auf den nachfolgenden Verkehr nehmen, aber im Zweifelsfall immer bremsen.

Nur in ganz seltenen Ausnahmefällen kann es sich empfehlen, noch zu beschleunigen, nachdem die Ampel auf Gelb umgesprungen ist. Dies dürfen Sie aber nur, um einen offensichtlich drohenden Auffahrunfall hinter Ihnen zu verhindern.

Es geht doch nicht darum, den Auffahrenden von seiner Schuld freizusprechen, sondern deutlich zu machen, dass auch der Vordermann in bestimmten Situationen durch Weiterfahren einen Unfall oder auch nur eine gefährliche Situation vermeiden kann. Und das dann auch tun sollte - auch wenn er keine Schuld hat, wenn er das unterläßt.

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user547957  17.09.2013, 13:47
@user547957

PS: Auch beim Gesetzestext sollte man nicht vorzeitig mit Lesen aufhören:

STVO § 37 ... (2) ...
"1. An Kreuzungen bedeuten:

Grün: ...

Grüner Pfeil: ....

Gelb ordnet an: "Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten".

Keines dieser Zeichen entbindet von der Sorgfaltspflicht.

Rot ..."

http://dejure.org/gesetze/StVO/37.html

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thomx  08.04.2014, 05:20
@user547957

gelb bedeutet nur für sich nähernde fahrzeuge halt die an der kreutzung sind müssen noch fahren (bremsweg) und sorgfaltspflicht gilt für alle verkehrsteilnehmer - beim plötzlichen bremsen auch für den bremser gegenüber den folgenden fahrzeugen - dafür gibt es den rückspiegel

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Bitterkraut  13.01.2021, 19:42
@user547957

Wenn ich bei Gelb fahre, müßte mein Hintermann schon bei Rot fahren wollen, um aufzufahren.

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Nötigung anzeigen

Wozu sahst du dich denn genötigt?

den Mittelfinger gezeigt. Hab ne Zeugin.(...) will (...) ihn wegen Beleidigung (...) anzeigen.

Bei solchen Bagatellbeleidigungen unter zwei Privatpersonen wird das Verfahren in der Regel mangels öffentlichen Interesses eingestellt :-O

Der Privatklageweg (nicht zu verwechseln mit dem Zivilrechtsweg) steht dir zwar offen, ist aber sehr kostenintensiv. Das lassen in der Regel alle Geldgeilen schnell bleiben und zahlen ihre Rechnungen gleich selbst.

G imager761

Crack  14.09.2013, 11:02

Bei solchen Bagatellbeleidigungen unter zwei Privatpersonen wird das Verfahren in der Regel mangels öffentlichen Interesses eingestellt :-O

Außerdem würde dann eine Geldstrafe verhängt die an den Staat oder ggf. an eine vom Gericht bestimmte Einrichtung fließt, aber nicht an den Kläger - Geld wäre hier also nicht zu holen...

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Das war nur Beleidigung und keine Nötigung. Wenn er wegen Beleidigung verurteilt wird dann muss er ein Bußgeld zahlen aber ganz sicher nicht an dich!!!

Jetzt meine Frage: nicht zuletzt weil bald ne teure Autoreparatur ansteht will ich ihn wegen Beleidigung und Nötigung anzeigen. Erstes ist ja ein Antragsdelikt.Ich darf ihn ja anzeigen. Ist doch mein gutes Recht, oder? Mit wieviel kann man bei dem Mittelfinger rechnen?

  1. Wenn er verdonnert wird zahlt er eine Strafe an den Staat nicht an Dich.( Vielleicht ist es möglich in auf Zahlung einer Summe zu verklagen, ich hab davon keine Ahnung)

  2. Musst Du Zeugen haben, sonst steht es Aussage gegen Aussage und dann hast Du verloren.

Mama1995 
Fragesteller
 14.09.2013, 09:47

Danke. Meine Freundin war mit dabei

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thomx  08.04.2014, 05:10
@Mama1995

ob die wohl als zeugin gilt (§ voreingenommenheit)

und nötigung könnte er dir ggf auch vorwerfen - unerwartetes bremsen beim wechsel der ampel von grün auf gelb ??

und hat er tasächlich den finger gezeigt oder sich nur mit dem mittelfinger am kopf gekratzt ??

und 4. wenn man beim fahren auf die fahrbahn achtet ( sollte man unbedingt tun !! ) kann man doch gar nicht genau sehen was fahrer nebeb einem tun.

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Selbst wenn der "Täter" eine Strafe bezahlen müsste, bekämst Du davon keinen Cent.

Ob irgendein Gericht hier einen Schmerzensgeldanspruch Deinerseits bejaht, wage ich mal stark zu bezweifeln.