Wieviel Baulärm muss ich in einer Mietwohnung ertragen wenn mein Vermieter eine andere Wohnung umgestaltet .( Beton mit Abbruchhammer stemmen, Wände einreißen?

7 Antworten

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Duie Mietsache ist in ihrem Gebrauch gemindert. Das hat zur Folge, dass deshalb auch die Miete kraft Gesetz gemindert ist (nachlesbar so im BGB). Je nach Intensität und Ausmaß darfst du also deine Bruttomiete um 20 bis 30% mindern für die Zeit der Mangelhaftigkeit.

natürlich gelten für dich die normalen lärmemissionsgrenzen...sollte es zu laut sein, muss dir übergangsweise eine ersatzwohnung gestellt werden...

du kannst die miete mindern

eine mietminderung setzt kein verschulden des vermieters voraus, der gebrauchswert der wohnung muss nur vermindert sein

ist bei baulärm der fall, außerdem macht es noch dreck im hausflur, der dich auch etwas belastet



Zu den normalen Arbeitszeit-Zeiten, den Lärm, der nötig und nicht verhinderbar ist