Heizölgeruch in Mietwohnung

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Der Vermieter hat die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Heizölgeruch gehört sicher nicht dazu. Deshalb dem Vermieter mitteilen, dass du für die Zeit der Mangelhaftigkeit die Bruttomiete um 5 % minderst und außerdem (als Druckmittel) das Zurückbehaltungsrecht über einen Teil der Miete (15 %) ausüben wirst. Die zurückbehaltene Miete musst du nachzahlen, wenn der Mangel beseitigt ist, die Mietminderung selbstverständlich nicht. Die Minderung kannst du rückwirkend bis zu 6 Monate geltend machen, aber erst nach der Info des Vermieters ab übernächstem Monat von der lfd. Miete abziehen. Wichtig ist die schriftliche und nachweisbare Mitteilung an den Vermieter zwecks Beweis im möglicherweise entstehenden Rechtsstreit. Dafür rate ich Hilfe des Mietervereins an, Mitgliedschaft vorausgesetzt.

Guckt mal im Mietvertrag nach, ob Zugangsrechte festgeschrieben sind. Geruchsbelästigungen könnten eine Mietminderung zur Folge haben. Die Höhe müßtet ihr beim Mieterschutzbund erfragen.