Darf man eine Zwischenwand einreißen?

21 Antworten

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Ja, klar geht das.

ff

viel vergnügen

Kuchenschabe99 
Fragesteller
 17.10.2018, 10:25

Ah super. Hatte schon Sorgen.

Kuchenschabe99 
Fragesteller
 17.10.2018, 10:27
@Lysandra13

Warum Anwalt?

Lohnpfaender  17.10.2018, 10:28
@Kuchenschabe99

die meisten sind mit ihrem bürojob unausgelastet und arbeiten in ihrer freizeit mal gerne etwas körperlich

der kommt dir helfen

Lysandra13  17.10.2018, 10:32
@Kuchenschabe99

Glaubst du der Vermieter lässt einfach ungefragt von einem Mieter ne Wand rausreißen?

Wapiti201264  17.10.2018, 10:33

Gehen tut vieles, und viel Spass auch, wenn dann das ganze Haus einstürzt. Was für beratungsresistente Mitbürger es doch gibt... -.-

anti45  17.10.2018, 12:04

@Lohnpfaender , ändere deinen Nick in Trollpfaender. 😎😎😎

Nein! Du mietest ein Auto und baust eine Anhängerkupplung an, weil Du das gerade brauchst. Dann gibst Du es an den Autovermieter zurück. Wie würde der Autovermieter reagieren?

Der Vermieter hat Dir bspw. eine 2-Zimmer-Wohnung vermietet. Du entfernst eine Wand und es wird eine 1-Zimmer-Wohnung daraus. Glaubst Du der Vermieter wäre glücklich darüber?

Er will die Wohnung so zurück haben, wie er sie Dir vermietet hat. Der Autovermieter will das Auto auch ohne die Anhängerkupplung zurück. Beide werden zusätzlich die Sorge haben, dass mit dem Rausreisssen der Wand bzw. dem Anbau der Anhängerkupplung evtl. Schäden verursacht wurden, die sich womöglich erst später heraus stellen.

In jedem Fall ist beides eine Sachbeschädigung, auch wenn es in Deinen Augen sogar eine Aufwertung wäre.

Hir will ich mal von allen anderen Gründen, die schon genannt wurden, absehen, wie zum Beispiel statische Probleme.

Als Vermieter würde ich den Mieter sofort fristlos kündigen und nach dem Auszug die Wand wieder auf Kosten des Vermieters einziehen lassen. Diese Maßnahme ist dann deswegen so eilig, weil es sein kann, dass der Mieter, wenn er ansonsten irgendwann auszieht, gar kein Geld mehr übrig hat, um den Schaden noch zu bezahlen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Natürlich NICHT!!

ohne Einverständnis des Vermietets darfst du gar nichts

Das musst Du unbedingt mit dem VM klären. 1) ist es ein ziemlicher Eingriff in die Bausubstanz und 2) darf das keine tragende Wand sein.

Wenn du das ohne Zustimmung des Vermieters machst, wird es mächtig Ärger geben!