Wieviel Anspruch auf Bildungsurlaub hat man mit einer halben Stellen in Hessen?

2 Antworten

im Gesetz stehen zwar 5 Tage. Jedoch ist das Gesetz für Vollzeit formuliert. Das bedeutet für Dich: Du hast eine Woche Bildungsurlaubsanspruch unabhängig von der persönlichen Arbeitszeit in dieser Woche. Wenn also Deine Woche an 5 Tagen jeweil 4 Stunden dauert, dann sind diese 4 Stunden auf jeweils 5 Tage aufzuteilen. Wenn Du allerdings an 2 Tagen jeweils 10 Stunden arbeiten solltest, dann ist das auch eine halbe Stelle und du bekommst genauso wie in der ersten Variante Deine 20 Stunde vergütet. Allerdings rechnet Dein AG dann nur 2 Tage Anspruch.Wichtig ist lediglich: Der Bildungsurlaub wird von einem zertifizierten Anbieter angeboten und durchgeführt. Dabei ist es unerheblich, ob der Urlaub in Hessen oder in irgendeinem anderen Bundesland zertifiziert wurde. Auch da ist das HBuG hifreich.Weitergehende Informationen findest Du unter:http://www.personalrat.tu-darmstadt.de/media/personalrat/personalrat_pdf/1307_bildungsurlaub.pdf


Das ist sehr ausführlich.Gruß Uli

Das Recht auf Bildungsfreistellung ist im Hessischen Gesetz über den

Anspruch auf Bildungsurlaub – kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz

(HBUG) – geregelt. Danach steht den Beschäftigten in Hessen pro Jahr ein

Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zur Teilnahme an einer nach dem

HBUG anerkannten Veranstaltung zu. Der Anspruch erhöht oder verringert

sich entsprechend, wenn regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in

der Woche gearbeitet wird – die Wochenarbeitsstunden sind für die Anspruchshöhe

nicht ausschlaggebend.