Ich hab einem Urteil widersprochen. ICh hab das Widerspruch-Schreiben fristgerecht per Fax gesendet. Nun ist die Widerspruchsfrist allerdings abgelaufen und ich hab gemerkt, dass ich die Unterschrift vergessen habe.
Ist dieses Schreiben noch schwebend wirksam, also wenn ich jetzt im Nachhinein das Schreiben mit einer Unterschrift bestätige, dass es immer noch rechtskräftig ist?
oder ist dieses Schreiben nun komplett unwirksam?
Bitte nur Antworten, die diese Frage beantworten können, zB Erfahrungen, Hörensagen, rechtliches Fachwissen o. Ä., danke!