Wie wäre die rechtliche Situation - zu hoher Schadensersatz?
Angenommen, bisherige Urteile kommen zum Ergebnis: "Vergehen XY führt zu durchschnittliche 500€ Schadensersatz".
Nun wird jemand abgemahnt mit geforderten 1500€. Also 1000€ zu viel.
Wenn die abgemahnte Person aber vor Gericht gehen würde, müsste sie 500€ Schadensersatz und 2000€ Prozesskosten und Anwaltskosten zahlen - oder?
3 Antworten
Die Person muss den Schadenersatz zahlen, den der Zivilrichter ihr zu zahlen auferlegt bzw. den der Richter dem Kläger zuspricht. Der kann sich unter der geforderten Summe, aber nicht darüber befinden.
Relevant ist in erster Linie die Tat, aber eben auch das 'drumrum'. Insofern kannst du nicht allein anhand der Tat sagen 'das gibt so und so viel', auch wenn die schon eine gewisse Einordnung in einen Rahmen liefern kann. Wie viel genau dem Kläger am Ende zugesprochen wird ist vom Richter abhängig aber eben auch vom Antrag, denn der Richter kann nicht mehr zusprechen als auch beantragt wurde.
Die Prozesskosten trägt die unterliegende Partei. Wie hoch die sind ist auch wieder individuell verschieden. Du kannst nicht pauschal sagen 'ein Prozess kostet 2000 € und Ende im Gelände'.
Ich verstehe diese Frage nicht.
Abgesehen davon, dass 2000 € Gerichtsgebühren bei einem Streitwert von 1500 € ziemlich absurd hoch sind, ist am Ende ja immer noch entscheidend was genau der Richter jetzt zuspricht.
Wenn der 500 € dem Kläger zuspricht, dann wirst du niemals mit Gerichtsgebühren über 1500 € kommen.
Schadensersatz wird keineswegs geschätzt. Wer Geld will, muss seinen Schaden belegen. § 823 BGB besagt, dass ein Schaden zu ersetzen ist. Das bedeutet aber Zeitwerterstattung.
Dann mach es ohne Anwalt, Gerichtskosten sind gering.
Wenn du ein positives Urteil erstreitest, müsste der Gegner zahlen.
Aber der geht dann vors Landgericht.
Vor Gericht ist immer beschissen.
Sorgt so ein System nicht dafür, dass Abmahnanwälte total viel Spielraum was den Schadensersatz angeht haben? Denn die meisten würden wohl lieber 1000€ zu viel zahlen, als 2000€ Gerichtsgebühren und Zeitaufwand