Wie viele Meter vor Kreuzung?

10 Antworten

§ 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO:

Das Parken ist unzulässig
1.vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
soweit in Fahrtrichtung rechts neben der Fahrbahn ein Radweg baulich angelegt ist, vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,

Ohne Radweg also 5m, mit Radweg wären es vor der Kreuzung 8m.

Kann sich jemand erklären??

Das braucht man nicht erklären, das wurde einfach so festgelegt. Und das war auch 1992 bei meiner Führerscheinprüfung schon so.

Kann sich jemand erklären??

Sehr einfach:

  • 8 m ist falsch
  • 5 m wäre die richtige Antwort.

Weils so in der StVO steht.

Keine Ahnung, ich verstehe es so, dass man bis zur Kreuzung min. 5 Meter freilassen muss, darüber ist okay, aber nicht weniger als 5 m.


Idchen24 
Beitragsersteller
 20.11.2023, 09:30

Aber die Regel sagt dich immer 8 Meter Entfernung von einer Kreuzung deshalb frage ich mich warum 5m hier richtig ist??

DaKaBo  20.11.2023, 09:56
@Idchen24
Aber die Regel sagt dich immer 8 Meter Entfernung

Das steht wo ...?

Verwechselst du das damit, wenn es zusätzlich einen Radweg gibt?

Bei der Führerschein-Theorie gilt "ganz genau lesen". Sonst brauchst du gar nicht in die Prüfung zu gehen.