wie viel heizöl steht mir zu

5 Antworten

Für zwei Personen sind meist bis zu 60 m² Wohnfläche angemessen. Hat man aber nur 50, muss man aber auch nur 50 beheizen. Hat man ein Eigenheim mit 100 m², muss die nur alle beheizen, wenn sonst die Bausubstanz leidet - sprach mal das Bundessozialgericht.

Bleiben für zwei Nasen in der Regel also 50 - 60 m² zu beheizen. "Der aktuelle Heizspiegel zeigt: Die Heizkosten für eine 70-Quadratmeter-Wohnung, die mit Heizöl beheizt wird, betrugen im vergangenen Jahr durchschnittlich 890 Euro." http://www.heizspiegel.de/verbraucher/heizspiegel/bundesweiter-heizspiegel/index.html

Das wären also 635 für 50 m² und 762 für 60 m². Bei 57 m² würde das Jobcenter also genau den Bundesdurchschnitt berappen.

Falls ihr nun mehr benötigt als den Bundesdurchschnitt von 2011, dann könnt ihr das doch sicher auch triftig begründen. Dann sollte es dem Jobcenter schwer fallen, diesen triftigen Grund zu ignorieren - oder danach der Widerspruchsstelle, der man den Fall dann am besten schildert, und danach dem Sozialgericht, wenn man immer noch nicht zufrieden ist.

Falls man wiederum einfach falsch einkauft oder heizt, sollte man die Spartipps auf solchen Seiten wie der oben verlinkten besser nicht ignorieren ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

Da das Jobcenter die tatsächlichen Heizkosten übernehmen muss - kommunale Ausnahmen in Form einer zulässigen Pauschalierung sind extrem selten, da das verfahrens- und verwaltungstechnisch relativ übel ist -, müsst ihr so viel bekommen, wie ihr braucht. Reichen die 720 EUR bzw. das Heizöl nicht, muss es ggf. bei Zeiten Nachschlag geben. Personanzhal spielt nur eine untergeordnete Rolle .. eine Wohnung die schice isoliert ist, wird ja nicht dadurch signifikant wärmer, dass 1 Pers. mehr darin wohnt.

Das scheint (wie in vielen Fällen) vom Sachbearbeiter (und seiner Laune) abzuhängen. Erfahrung:mir (Eigenheim, 150m2, alleinbewohnend) wurden bisher (5x) pro 1/2 Jahr 1500l Heizöl (1350-1500 E) genehmigt. Diese Mal aber nur 890 E (1000 l). Grund ? Etwa der weniger harte Winter ?. Ich werde Einspruch einlegen, schon allein um zu vermeiden, daß ich nächstes Halbjahr noch weniger genehmigt bekomme !

das kannst du im Jobcenter ( Leistungsabteilung) erfahren, kannst gleich noch Antrag schreiben den mußt du dort vorlegen und der Sachbearbeiter muß dir dann den weiteren Wertegang aufzeigen, ist eigendlich kein Problem!!!

75% der heizkosten übernimmt die arge. ruf einfach mal bei denen an und frage genau nach wie das beim heizöl ist.