Wie verteidigt man sich am besten in einer Notfallsituation?

8 Antworten

Also zu Griffen oder Schlägen/Tritten kann ich jetzt nicht viel beitragen. Da kannst Du den Kampfsportlehrer Deines Vertrauens fragen und viel üben. Das meiste erfolgt dann irgendwann einfach reflexhaft.

Am besten wäre natürlich, kein agressiver Konflikt, aber mir ist klar, dass das bei bestimmten Leuten/Gruppen nicht möglich ist, da stachelt eine Entschuldigung eher noch an. Da man in der Regel in einer solchen Situation auch nicht einfach cool reagieren kann (automatisch vorbereitender Adrenalinaustoss mit allen Begleiterscheinungen), was aber auch nichts bringen würde, glaube ich zu erkennen, was für Situationen du meinst.

Oftmals hilft es, den Kontrahenten im anstehenden Körperkonflikt laut und aggessiv (wortlos, unartikuliert, agressiv  "Ahhhh") anzuschreien, um ihn zu verunsichern/zu verwirren und Zeit für die richtige Abwehr zu gewinnen. Hilft natürlich eher nicht mehr, wenn der Angriff schon mitten drin ist. Obwohl auch dann nach dem ersten Kontakt evtl. erstmal ein Umsehen erreicht wird, ob jemand in der Umgebung auf den Lärm reagiert.

Könnte ja sein, dass du ein Hulk, ein Berserker oder eine Wildsau bist...

Kann man so pauschal aber nicht sagen. Kommt immer auch darauf an, wie "Straßenkampferfahren" oder geschult, oder z.B. durch Alkohol beeinträchtigt/angestachelt der Gegner ist. In einer Gruppe unterwegs? (immer erst den Capo nehmen, die anderen sind dann meist plötzlich ganz zahm, wenn der ausgeschaltet ist). Bei Waffeneinsatz sieht das wieder ganz anders aus.

Wenn es geht, ist die beste Verteidigung immer noch die alte asiatische Kampfform "Suche des Kranichbeins nach den Kaiserjuwelen", auch als der "Lotusstiel mit den zwei Knospen-Trick" bekannt.

Es muss ja nicht unbedingt gleich eine Mitgliedschaft in einem Kampfsportkunstverein sein, versuch mal einen einfachen Selbstverteidigungskurs, da werden einfache und wirkungsvolle Techniken vermittelt. Von Vereinen, VHS oder auch in Betrieben als Betriebssportangebot angeboten.

Hier dargebotene theoretische Tipps werden Dich nicht in der Anwendung schulen. Ebensowenig wie die alten Bruce Lee Videos.

Aber: Hast Du des Gegners Daumen, dann einfach immer nach außen und unten biegen :-). Wenn es sein muss auch ruckhaft, und nicht zaghaft sein...

Shiranam  31.08.2017, 20:58

"Es muss ja nicht gleich Mitgliedschaft in einem Kampfsportverein sein..." Das nicht - aber regelmäßiges Training unter professioneller Anleitung/ Korrektur mit versch. Partnern und das einige Jahre lang muss sein, falls der Anspruch besteht, etwas im Notfall anwenden zu können.

Und das o.a. bekommt man am einfachsten in einem/ einer  Verein/ Schule.

Ein zeitlich begrenzter SV-Kurs kann allenfalls ein paar "Verhaltenstipps" vermitteln, aber er ersetzt keinesfalls regelmäßiges Training.

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Bei Männer immer in die Weichteile. Mit voller Kraft und mehrfach.



In so einer Situation sollte man übrigens nicht überlegen "Oh, könnte ich ihn damit töten?" 


Notwehr kann problemlos auch letal sein. Notwehr muss nämlich nicht verhältnismäßig sein, sondern erforderlich. 

lochstopfer2002 
Fragesteller
 30.08.2017, 20:42

ich weiß schon,aber ich kenne ja die griffe/stellen nicht.

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NMirR  30.08.2017, 20:43

Nur halt dass die Erforderlichkeit Verhältnismäßigkeit bedingt.

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grubenschmalz  30.08.2017, 20:44
@NMirR

Nein. Das ist falsch.


Erforderlich ist diejenige Verteidigungshandlung, die geeignet ist, den Angriff sofort sicher und endgültig
zu beenden und dabei das relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmittel ist
(BGHSt. 3, 217; Kindhäuser AT § 16 Rn. 27). Dafür kommt es maßgeblich auf die konkrete
Kampfeslage an (BGHSt. 27, 336), die daher im Gutachten regelmäßig umfassend herausgearbeitet
werden muss.
Auf Verteidigungsmittel, deren Abwehrerfolg ungewiss ist, muss sich der Täter nicht verlassen
(BGH NStZ-RR 2007, 199).
Auch Flucht ist kein in Betracht kommendes Mittel, da das Recht dem Unrecht nicht zu weichen
braucht und der Angegriffene auch für den Bestand der Rechtsordnung eintritt (Wessels/Beulke Rn.
339).




Wenn ich also beispielsweise die Wahl zwischen einer Schusswaffe und einem z.B. Gummiknüppel habe - dann ist die Notwehr, auch letale, mit der Schusswaffe kein Problem. Der Gummiknüppel bietet keine so große Chancen auf Erfolg, außerdem muss ich näher an den Gegner heran, d.h. ich setze mich hier selber einem unnötigen Risiko aus.

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grubenschmalz  30.08.2017, 20:47
@NMirR

Erneut: Bei Notwehr nach §32 StGB gibt es keine Verhältnismäßigkeitsprüfung. Erforderlichkeit hat da nichts mit zu tun. 

Du hast nicht verstanden, was dort steht. 

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QobenID  30.08.2017, 20:48
@grubenschmalz

"das relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmittel" dh. es muss schon Verhältnismäßig sein.

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grubenschmalz  30.08.2017, 20:49
@QobenID

Bitte den ersten Halbsatz nicht überlesen 

"die geeignet ist, den Angriff sofort sicher und endgültig
zu beenden "

bei einer Schusswaffe ist das deutlich sicherer als z.b. mit den Fäusten oder eine, Knüppel, 

und der dritte Absatz

Auf Verteidigungsmittel, deren Abwehrerfolg ungewiss ist, muss sich der Täter nicht verlassen

ist hier genauso.

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grubenschmalz  30.08.2017, 20:50
@QobenID

Danke, aber ich werde nicht mit einem 16jährigen Schüler, der sich für Spongebob-Wecker interessiert und dem von seinem Vater vorgeworfen wird, computersüchtig zu sein, über juristische Fachtexte diskutieren. 

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NMirR  30.08.2017, 20:51
@grubenschmalz

Ja wann begreifst du es denn? Genau das ist die Verhältnismäßigkeit.

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QobenID  30.08.2017, 20:52
@grubenschmalz

Aber wenn beides den Angriff (sowohl Gummiknüppel als auch Schusswaffe) den Angriff sofort sicher und entgültig beenden dann muss man den Gummiknüppel nehmen, auch wenn die Schusswaffe noch sicherer wäre!

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grubenschmalz  30.08.2017, 20:52
@NMirR

Nein. Ist es nicht. Bitte schaue in die entsprechende Rechtsliteratur

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QobenID  30.08.2017, 20:54
@QobenID

Du sagst man soll den ersten und dritten Absatz nicht überlesen und fokussierst dich deswegen zu sehr darauf. Du selbst überliest aber den zweiten Absatz dabei komplett.

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grubenschmalz  30.08.2017, 20:54
@QobenID

muss man den Gummiknüppel nehmen, auch wenn die Schusswaffe noch sicherer wär

Eben das genau nicht. Du sagst ja eben, dass eines hier "sicherer" ist. Risiken bei der Verteidigung muss der Notwehrausübende nicht eingehen.

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NMirR  30.08.2017, 20:54
@grubenschmalz

Das hier ist keine Juraplattform und so wie du es in der Antwort geschrieben hast hört es sich an als dürftest du jemanden umbringen wenn er dein Auto zerkratzt.

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QobenID  30.08.2017, 20:56
@grubenschmalz

Doch! Das heißt Verhältnismäßigkeit. Wenn der Angreifer jz Zb mit den Händen angreift, dann müsste man den Gummiknüppel nehmen, da eine Schusswaffe zwar sicherer ist, aber zu übertrieben. Wenn der Angreifer jz aber auch ne Schusswaffe hat dann nimmt man natürlich auch die Schusswaffe!

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grubenschmalz  30.08.2017, 20:57
@NMirR

Gegen eine Person, die dein Auto zerkratzt (nicht wenn er damit aufhört!) , darf man natürlich Notwehr ausüben. Notwehrfähig ist auch Eigentum. Falls die Person dabei verstirbt, weshalb auch immer (ob Schusswaffeneinsatz, oder geschubst und mit dem Kopf auf den Boden geknallt), dann zählt das auch zur Notwehr und ist okay. 

Es gibt hier eine geringfügige Bagatellgrenze, die liegt Pi mal Daumen bei 50 EUR (den Kirschdieb darf man nicht entsprechend bewirken)

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:00
@QobenID

Ich hätte gerne Belege für deine Behauptungen. Die vermisse ich hier etwas. 


Aber du bist der Meinung, dass eine Frau, die vergewaltigt wird, sich NICHT mit einer Schusswaffe wehren darf, wenn der Täter keine Waffe hat? Also muss sie sich dann vergewaltigen lassen?

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QobenID  30.08.2017, 21:01
@QobenID

Nehmen wir mal ein banaleres Beispiel. Wenn man von jemandem mit den Fäusten angegriffen wird und zur Verteidigung eine Handfeuerwaffe oder einen Raketenwerfer hat, dann würde man (obwohl der raketenwerfer "sicherer" ist ) die Schusswaffe nehmen, da der Raketenwerfer übertrieben wäre. Das ist Verhältnismäßigkeit. Das muss aber der Angegriffene in der Situation selber bestimmen, was jetzt verhältnismäßig die richtige Verteidigung zum Angriff ist. 

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:02
@QobenID

Das ist schwer zu sagen. Der Raketenwerfer muss nicht unbedingt sicherer sein, sondern kann unsicherer sein. Auf kurze Distanzen zündet der Sprengkopf nicht und man hat nur einen Schuss, daher ist auch hier die Schusswaffe im Vorteil. 


Ich hätte aber gerne von dir noch Belege für deine Behauptungen und eine Stellungnahme, ob eine Frau sich vergewaltigen lassen muss, wenn sie nur eine Schusswaffe zur Selbstverteidigung hat, der Täter aber keine Waffe.

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QobenID  30.08.2017, 21:03
@grubenschmalz

Doch. Aber wenn sie Zb die Wahl zwischen einem elektroscjocker und einer Schusswafge hat, dann würde der elektroschocker die bessere Wahl sein, da es verhältnismäßig ist und auch seinen Zweck erfüllt, nähmlich den Angriff beenden.

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:03
@NMirR

Es geht nicht darum, ob ich das glaube, sondern es geht um Tatsachen. Und da musst DU Mir nicht glauben, sondern es ist so.

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:05
@QobenID

Für einen Elektroschocker muss man unmittelbar an die Person ran, wirkt auch nicht so gut bei betrunken und unter Drogen gesetzten Personen. Beides ist nicht so bei einer Schusswaffe.

Bei einem Taser beispielsweise hat man zwar die Möglichkeit aber nur einen Schuss.


Aber du sagtest vorhin, dass hier eine Schusswaffe nicht verhältnismäßig wäre.

Wieso darf die Frau sich auf einmal mit einer Schusswaffe verteidigen? 


Ich hätte übrigens gerne Belege für deine Aussagen.

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QobenID  30.08.2017, 21:05
@grubenschmalz

Ich hab ja nicht gesagt dass die Frau sich vergewaltigen lassen muss. Wenn sie nur die Wahl zwischen schusswafge und ihren Fäusten hat, dann sollte sie natürlich die Waffe nehmen. Wenn aber ein verhältnismäßigeres Mittel zur Selbstverteidigung zur Verfügung steht, sollte man das nehmen.

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:07
@QobenID

Nein, das hast du aber dadurch gesagt, dass du permanent sagst, dass die Notwehrhandlung verhältnismäßig sein muss.

Wir haben hier einen Angreifer, der keinerlei Waffen hat, und wir haben eine Person, die eine Schusswaffe hat. Du sagst die ganze Zeit, dass wäre so nicht erlaubt.

Warum auf einmal bei einer Frau schon? Warum ist das da auf einmal schon verhältnismäßig oder erlaubt? Der Mann hat doch keine Waffen! 

Ich vermisse immer noch die Belege für deine Behauptungen. 

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QobenID  30.08.2017, 21:09
@grubenschmalz

Wenn der Mann versucht sie zu vergewsltihen, dann ist er schon nah an der Frau dran nehme ich mal an, weshalb dein erstes Argument nicht mehr klappt;) und unter Drogen könnte man mit einer Schusswaffe vllt weniger treffen als Zb mit einem elektroschocker, vor allem bei Leuten die noch nie eine Schusswaffe benutzt haben. Sie darf sich mit einer Schusswaffe wehren, wenn kein Verhältnismässigeres Mittel zur Verfügung steht. Wenn schon sollte sie das nehmen(wenn es den Angriff beendet)

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:10
@NMirR

https://www.strafrecht-bundesweit.de/strafrecht-blog/notwehr-oder-nothilfe/

Beachtet werden muss in diesen Fällen nur, dass der Angriff noch gegenwärtig ist, was gerade bei Beleidigungen durch mündliche Äußerungen selten der Fall ist. Denn nach dem Ausspruch der Worte ist die Beleidigung bereits verwirklicht und der Angriff erledigt.

Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Rechtsgütern findet jedoch im Rahmen der Notwehr anders als beim Notstand nicht statt. Somit darf beispielsweise auch die Ehre mit körperlicher Gewalt verteidigt werden.

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QobenID  30.08.2017, 21:11
@grubenschmalz

Es ist bei der Frau erlaubt da sie kein verhältnismäßigeres Mittel zur Verfügung hat!!!! 

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:12
@QobenID

Doch, ihre Hände.


Selbst wenn sie einen Gummiknüppel hätte: Was meinst du denn, wie wirksam ein Gummiknüppel ist, wenn man keinen Raum zum ausholen und schwingen hat?


Ich vermisse die Belege übrigens für deine Aussagen.

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QobenID  30.08.2017, 21:13
@grubenschmalz

" relativ mildeste der in Betracht kommenden Verteidigungsmittel" da ist dein Beleg ;)

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:14
@QobenID

Auf Verteidigungsmittel, deren Abwehrerfolg ungewiss ist, muss sich der Täter nicht verlassen

Wie gesagt. Damit ist deine ganze Argumentation erledigt.

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NMirR  30.08.2017, 21:16
@grubenschmalz

Wenn die Beleidigung lang genug ist also... was für ein Unsinn.

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QobenID  30.08.2017, 21:17
@QobenID

Die Frau ist von Natur aus nicht so stark wie der mann. Ihre Fäuste wären zwar verhältnismäßiger, würden aber den Angriff wahrscheinlich nicht beenden. Du fokusstierst dich entweder zu sehr auf die verhältnismäßigkeit oder auf das unterbinden des angriffs, du musst aber beides gleichzeitig beachten. Klar wenn die Frau Jz Kampfsportler in ist oder so und dem Mann dann überlegen ist dann könnte die Frau sich auch mit ihren Fäusten verteidigen , wenn sie denkt dass es so richtig ist. Wie gesagt, das mit der Verhältnismäßigkeit muss die angegriffene Person in der Situation selber einschätzen.

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QobenID  30.08.2017, 21:20
@grubenschmalz

was verstehst du eig darunter "Auf Verteidigungsmittel, deren Abwehrerfolg ungewiss ist, muss sich der Täter nicht verlassen"

Ich glaub wir beide haben da zwei unterschiedliche Interpretationen 

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:22
@QobenID

Sorry, statt Täter sollte dort Opfer stehen. Keine Ahnung, warum da Täter steht. Sollte vom Zusammenhang her klar sein.

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:23
@QobenID

Nein, es muss keine Verhältnismäßigkeit geprüft werden.

Notwehr ist ein starkes Recht. Es kennt keine enge "Verhältnismäßigkeit", sondern begnügt sich mit "Erforderlichkeit" und "Gebotenheit". Man darf zur Verteidigung seines Eigentums ein Menschenleben vernichten, wenn es "erforderlich" ist. Der Angreifer auf irgendein Rechtsgut lebt also mit einem hohen Risiko: Wer mit geraubten 10 Euro flieht, könnte sein Leben verlieren oder seine Gesundheit und anschließend auch noch den Schadensersatz-Prozess. 

http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/notwehr-strafrecht-fischer-im-recht/seite-5

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QobenID  30.08.2017, 21:23
@grubenschmalz

NEIIIN!!! O gott! Wenn ich das lese! VERHÄLTNISMÄßIGKEIT!! Jemanden umzubringen weil er dein Auto zerkratzt ist definitiv nicht Verhältnismäßig!

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:25
@QobenID

Es wird keine Verhältnismäßigkeit geprüft. Das habe ich dir bereits mehrfach gesagt und belegt. 

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OnkelSchorsch  30.08.2017, 21:27
@grubenschmalz

grubenschmalz schrieb:
"Notwehrfähig ist auch Eigentum. Falls die Person dabei verstirbt,
weshalb auch immer (ob Schusswaffeneinsatz, oder geschubst und mit dem Kopf auf den Boden geknallt), dann zählt das auch zur Notwehr und ist okay."

Ich hatte viele Jahre lang beruflich mit Staatsanwälten ujnd Richtern zu tun, ebenso mit der Einschätzung der Resultate von Gewaltverbrechen und dergleichen und kann hier ganz klar sagen: grubenschmalz, du verbereitest gefährlichen Unfug, völlig substanzloses Zeugs.

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:29
@QobenID

Wieso meinst du es besser zu wissen als ein Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofes?

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:30
@OnkelSchorsch

OnkelSchorsch, wieso weißt du es hier besser als ein Vorsitzender Richter des Bundesgerichtshofes?

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:32
@QobenID

Habe mich hier vielleicht falsch ausgedrückt. Ich gehe davon aus, dass der Täter unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Nicht das Opfer, welches das Wirkmittel bedient. 

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Jubiljana  30.08.2017, 21:39
@grubenschmalz

Ich habe mir jetzt nicht Eure ganze Diskussion durchgelesen, aber kann es sein, dass ihr einfach aneinander vorbei redet?

1. Es kommt immer auf die Situation im Einzelfall an! Gegebenenfalls gibt es noch die Grauzone des Übermaßverbotes oder des Verbotsirrtums.

2. Das Notwehrmittel muss im Verhältnis zur Rechtsgutverletzung stehen, einem körperlichen Angriff mit erhobener Eisenstange kann ich nach den Umständen ggf. auch mit der Schußwaffe begegnen, einen Ladendieb darf ich so nicht stoppen. (Da gab es doch kürzlich den Fall eines Ladendetektivs, der einen Ladendieb mit Quarzhandschuhen bearbeitete, der wenige Tage danach verstarb, das geht natürlich nicht.)

Einer körperlich schwachen und nicht geschulten Person kann bei der Auswahl Gummiknüppel oder Schußwaffe durchaus der Schußwaffengebrauch durchgehen, bei einem erfahrenen MMA Kämper kann schon ein professioneller Kick mit dem beschuhten Fuß anders ausgelegt werden. (Es gab da auch mal ein Urteil zu einem Boxer, dessen Faustschlag als ungerechtfertigter Waffeneinsatz gewertet wurde.)

Es ist IMMER eine Frage des Einzelfalls und der Situation, und natürlich wie die Richterschaft das wertet.

Leider hast Du als wehrhaftes Opfer oft sie A-Karte gezogen...

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grubenschmalz  30.08.2017, 21:51
@Jubiljana

Da gab es doch kürzlich den Fall eines Ladendetektivs, der einen Ladendieb mit Quarzhandschuhen bearbeitete, der wenige Tage danach verstarb, das geht natürlich nicht.


Äh, das war auch keine Notwehr. Der hat den Dieb erwischt, mit nach draußen genommen und dann zu Brei geschlagen. Das hat nicht ansatzweise was mit Notwehr zu tun. 


Notwehr geht nur bei einem gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff. Bei dem Fall mit dem Ladendieb war der Angriff nicht mehr gegenwärtig, also gar keine Notwehr. 


 Das Notwehrmittel muss im Verhältnis zur Rechtsgutverletzung stehen


Dafür hätte ich gerne Belege von dir. 


Es gab da auch mal ein Urteil zu einem Boxer, dessen Faustschlag als ungerechtfertigter Waffeneinsatz gewertet wurde.


Das AZ des Urteils hätte ich gerne. 


einen Ladendieb darf ich so nicht stoppen. 


Kann man so pauschal nicht sagen. Eigentum ist auch notwehrfähig. Einen wegrennenden Dieb mit meinem Eigentum darf ich sehr wohl mit einer Schusswaffe stoppen. 



Leider hast Du als wehrhaftes Opfer oft sie A-Karte gezogen...


Eigentlich nicht. Die Gerichte in Deutschland sind normalerweise immer auf Opfer-Seite.

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QobenID  31.08.2017, 09:02
@grubenschmalz

"Wenn die Voraussetzungen der Notwehr vorlagen (oder irrtümlich angenommen wurden), ist das Maß der Notwehr immer noch beschränkt auf das "Erforderliche". Paragraf 32 Strafgesetzbuch rechtfertigt also keine exzessive Gewaltausübung, die gar nicht mehr der Abwehr eines Angriffs gilt, sondern eher "Bestrafungs"charakter hat. "

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So einfach geht das nicht. Im Kampfsport werden dir verschiedene Hebrl beigebracht um dich zu verteidigen. Angenommen du wärst noch nie in einem Kampfsport dann muss du wissen dass der Menschliche Körper seine Höhen und Tiefen hat. Zum Beispiel erträgt der Körper Ohrfeigen Magenschläge etc gut. Das sind so die (einige) Starken Punkte am Körper. Die Schwächeren Punkte sind Z.B. der Intime Bereich die Leber die Rippen das Brustkorb und vor allem womit aber nicht zu spaßen ist ist die Stirn. Bei einem Strammen und Starken Schlag in die Stirn verrwirt es den Jenigen, weil das Gehirn "geschockt" wird. (Guter Moment zum Flüchten)
Bei wiederholten Schlägen auf die Stirn (ich kann nur davon abraten) wird das Gehirn geschädigt und sobald das Gehirn die Schläge nicht mehr aushält fällt die Person in unmacht um die Lebensnotwändige Luft im Körper zu behalten. Aber aufgepasst man weiß nie wie je die Person auf die Stirnschläge reagiert. DAS KANN SEHR SCHNELL EINE PERSON UMLEGEN.

Das soll keine Motivation sein um Streit zu suchen etc. Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Ps eh doch mal in ein Boxclub da lernst du alles wichtige um dich verteidigen zu können.

grubenschmalz  30.08.2017, 20:58

Also eine Frau, die ggf. von einer Person gerade vergewaltigt wird, soll besser keine Stirnschläge ausüben, weil der Täter sterben könnte? Also sollte sie sich besser vergewaltigen lassen?

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Santototo  30.08.2017, 21:30

bei Vergewaltigung sollte man alles notwendige tun

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AlexChristo  31.08.2017, 08:55

allem womit aber nicht zu spaßen ist ist die Stirn. Bei einem Strammen und Starken Schlag in die Stirn verrwirt es den Jenigen, weil das Gehirn "geschockt" wird. (Guter Moment zum Flüchten)

Was? Die Stirn? Mit einer der stabilsten Knochen? Wenn man da gegen schlägt, bricht man sich eher die Handknochen. Ohne dir zu nahe zu treten, das ist die dümmste Zielzone für einen Schlag, die ich bisher gehört habe.

 

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Santototo  31.08.2017, 17:26

ja einer der stabilsten Knochen aber der einzige Punkt der am schnellsten im Kontakt mit dem Gehirn ist. Du muss ja nicht nur auf die Stirn Haun kannst ja auch direkt danach ein Hacken hinterher jagen oder oder oder es gibt viele Dinge die man machen könnte das schwere ist dies zu lernen und in Solche Situationen einsetzen zu können lg

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Wenn du nie gelernt hast, dich zu verteidigen? Dazu fällt mir nur eins ein, das klingt jetzt vielleicht etwas merkwürdig: Alle Hemmungen fallen lassen und ums Leben kämpfen.

Hier zu irgendwelchen Techniken zu raten, ist Blödsinn.

 Wie macht man denn Angreifer in wenigen Sekunden mit wenigen Griffen KO bzw Kampfunfähig

Durch jahrelanges Training und dann wird es noch immer schwierig genug.

Gar nicht!

Wer erzählt, dass das geht, gehört ins Märchenland. Was glaubst Du, warum einige Leute jahrelang Selbstverteidigung trainieren, wenn es möglich wäre einen ANGREIFER mit wenigen Griffen kampfunfähig zu machen?

Das geht nur, wenn der "Angreifer" mitspielt und sich nicht wehrt. Bloß wäre das halt kein realistischer Angriff...

Jubiljana  30.08.2017, 21:55

Bud (Gott habe ihn seelig, obwohl ich ja glaube, dass er im Innersten immer eher der Kirche des heiligen Spaghettimonsters angehörte) konnte das IMMER.

Nein, im Ernst.

Natürlich gibt es Schläge und Griffe, die einen Gegner Kampf-/Bewegungsunfähig machen können, und zwar ohne sein Zutun oder Wollen, eher ob seines Unvermögens zur Abwehr.

Andernfalls wäre ja alle Kampfsportwettbewerbe überflüssig. Es war schon immer so, der Bessere (oder manchmal der Unfairere) gewinnt.

Ich rede hier nicht von Showveranstaltungen wie Wrestling, die zwar athletisch anspruchsvoll sind, aber mit einer Auseinandersetzung nichts zu tun haben.

Begegne mal einem Profiboxer abends auf der Straße, der braucht keine "wenigen Griffe", da merkst du nicht mal, dass du plötzlich umfällst, so schnell ist die Sache vorbei, selbst wenn Du vorbereitet bist.

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Shiranam  31.08.2017, 20:48
@Jubiljana

Boxer benutzen höchst selten Griffe. Wäre auch etwas hinderlich mit Boxhandschuhen zu greifen. Normalerweise hebeln sie auch nicht. Sie boxen - also sie schlagen.

Das Boxer natürlich auch außerhalb ihres ureigensten Metiers etwas können, ist wahrscheinlich (Crosstraining), aber wenn man vom Boxen ausgeht, gerade dort werden eben keine Griffe benutzt.

Hier wurde explitzit nach "Griffen" gefragt. 

Und Kampfsportwettbewerbe, das ist eben Sport mit Gewichtsklassen... nicht Straße...

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