Würde ich bei dieser Notwehr ins Gefängnis kommen?
Mal angenommen ich führe ein Messer mit mir was erlaubt ist in der Öffentlichkeit zu tragen. Werde angegriffen und verteidige mich mit diesem Messer. Der Angreifer stirbt im schlimmsten Falle an den Verletzungen.
Würde ich ins Gefängnis kommen?
4 Antworten
Ein Messer ist zur Verteidigung völlig ungeeignet weil du die Wirkung nie sicher vorhersagen/kontrollieren kannst.
Schlecht getroffen und du ärgerst ihn so dass er dich richtig fertig macht oder ein paar Millimeter daneben und du triffst statt Fleisch/Muskel ein Blutgefäß und der Angreifer verblutet.
Dann macht dich hinterher ein Richter fertig:
Kommt drauf an. Notwehr muss immer verhältnismäßig sein. Wenn dich der Angreifer erstmal nur bedroht und du ihm dann direkt das Messer in den Bauch rammst oder noch anders, wenn er das Messer sieht, flüchtet und du ihm hinterher rennst und ihn dann erstichst, das wäre nicht verhältnismäßig.
Erst wenn er dich wirklich verletzt und nicht ablässt, dann ja, dann darfst du ihn definitiv mit dem Messer angreifen und wenn er dann an den Folgen der Verletzung stirbt, dann war das Notwehr.
Notwehr bezeichnet im deutschen Straf- und Zivilrecht diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden. https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr_(Deutschland)
Wenn es nicht erforderlich ist, den anderen zu töten, ist es nicht vom Gesetz gedeckt.
Mir brauchst du es nicht erklären.
Notwehr muss immer verhältnismäßig sein.
In Deutschland muss sie das nie.
Wenn dich der Angreifer erstmal nur bedroht und du ihm dann direkt das Messer in den Bauch rammst oder noch anders, wenn er das Messer sieht, flüchtet und du ihm hinterher rennst und ihn dann erstichst, das wäre nicht verhältnismäßig.
Ersters könnte je nach Bedrohung Notwehr sein, bei zweiterem fehlt einfach die Gegenwärtigkeit des Angriffes, also Selbstjustiz.
Notwehr muss immer verhältnismäßig sein.
Zum tausendsten Mal: Nein.
Notwehr muss erforderlich sein.
Ok ich gebe zu, Notwehr muss nicht verhältnismäßig sein, aber Notwehr muss geboten sein.
Heißt, man kann jemandem nicht gleich ein Messer in den Bauch rammen, nur weil man im Bus angerempelt wird.
Kommt darauf an, ob die Verteidigung erforderlich war. War sie erforderlich und steht in keinem krassen Gegensatz zum Angriff, dann ist alles ok.
Wenns erforderlich (es ging nicht anders) war, dann war das Notwehr.
Kannst du mir dazu die entsprechende gesetzliche Regelung nennen? Danke.