Wie rechne ich eine Treppe und eine Dachschräge bei der Grundsteuererklärung ab?

2 Antworten

Hallo Trixi61

Die Berechnung der Wohnfläche für die Grundsteuererklärung kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn es um die Berücksichtigung von Treppen und Dachschrägen geht. In Bezug auf Treppen kann die tatsächliche Fläche, die abgezogen werden kann, von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel werden jedoch Treppen mit mehr als 3 Stufen als nicht wohnlich betrachtet und können von der Wohnfläche abgezogen werden. Um die abziehbare Fläche auszurechnen, sollte man die Fläche der Treppe messen und von der Gesamtwohnfläche abziehen.

In Bezug auf Dachschrägen kann die abziehbare Fläche ebenfalls von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein. In der Regel werden jedoch nur die Flächen als nicht wohnlich betrachtet, die eine Neigung von mehr als 45 Grad aufweisen. Um die abziehbare Fläche auszurechnen, sollten Sie die Fläche der Dachschrägen messen und von der Gesamtwohnfläche abziehen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es unterschiedliche Regelungen und Vorgaben in den einzelnen Bundesländern geben kann, daher sollten Sie sich vor der Erstellung der Grundsteuererklärung über die geltenden Regelungen in Ihrem Bundesland informieren.

Helferlein

Woher ich das weiß:Recherche

Google, dass unbekannte Wesen:

https://hilfe.grundsteuer-digital.de/faq/wohn-nutzflaeche-des-gebaeudes-in-m%C2%B2/

Bei Treppen mit mehr als drei Stufen: keine Wohnfläche, müssen abgezogen werden.
=> Grundfläche der Treppe

Erst ab einer Raumhöhe von zwei Metern geht die Wohnfläche vollständig in die Berechnung ein. Ist die Raumhöhe aufgrund der Dachschrägen niedriger als einen Meter, wird die Fläche nicht berücksichtigt. Alles dazwischen zählt zur Hälfte.