Wie lassen sich zwei verschiedene Nachtzuschlagssätze/ Schicht in einer Excel Tabelle verrechnen?

3 Antworten

Du könntest folgendes machen, wobei die Frage, bis wann / welche Uhrzeit der Nachzuschlag von 50% berechnet werden soll, offen ist

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 - (Microsoft Excel, Formel, Microsoft Office)
ClintAction 
Fragesteller
 17.11.2022, 01:06

Danke für deine Antwort, ich werde es versuchen :)

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Ich kann es jetzt nur für die englischen Excel-Formelbegriffe machen aber das Umwandeln in die deutschen Excel-Befehle ist ja nicht so schwer:

=IF(
    AND(
        HOUR(
            C11
        ) >= 0,
        HOUR(
            C11
        ) <= 5
    ),
    C4 + C6 + ( (            HOUR(
                C11
            ) - 1 ) * ( C4 + D6 ) ) + (        MINUTE(
            C11
        ) / 60 ) * ( C4 + D6 )
)

Ich hab die Formel nicht getestet weil ich kein Excel zur Verfügung habe, sollte aber zumindest hinkommen.

Erklärung:

Den Nachtzuschlag zw. 23-0 kann man quasi ignorieren. Nur wenn du länger als bis 00:00 arbeitest bekommst du überhaupt einen Zuschlag, daher habe ich nur den Fall berechnet wenn du auch den 50% Zuschlag nach 0 Uhr bekommst.

Wenn die Endzeit zwischen Stunde 0 und Stunde 5 ist wird ein Zuschlag berechnet. Damit sind Nachtzuschläge bis 6 Uhr berechnet (weil HOUR(C11) bei 5:59 den Wert 5 ergeben würde.

Es wird dann gerechnet:

eine Stunde mit 25 % Zuschlag (den Sonderfall, dass du erst nach 0 Uhr beginnst habe ich NICHT berücksichtigt)

+

alle voll gearbeiteten Stunden

+

die Minuten der letzten Stunde umgerechnet auf Dezimal (30 Minuten sind 0.5h) mal dem Stundenlohn zzgl. Nachtzuschlag.

Die Formel ist leider etwas komplizierter als nötig weil du kein Feld hast in dem bereits der Stundenlohn inkl. Zuschlag steht, daher habe ich das jedes Mal zusammenrechnen müssen (C4+C6 f. 25% Zuschlag)

ClintAction 
Fragesteller
 17.11.2022, 01:05

Hallo, tut mir leid für die späte Antwort. Leider habe ich es nicht ganz hinbekommen wie du es meintest. Ich habe es übersetzt, aber es kommt eine Fehlermeldung heraus.

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Da klaut Dir Dein Arbeitgeber mal ganz locker Dein Geld. Die gearbeitete Zeit ist zu entgelten; da kann er nicht einfach nach Gusto kürzen. Angefangene Stunden sind auch voll zu bezahlen.

Wenn Du beispielsweise nur 59 statt 60 Minuten arbeiten würdest, würde ja ein spürbarer Teil des Nachtzuschlags entfallen. Den solltest Du einklagen. Deine Aufzeichnungen kannst Du beim Arbeitsgericht vorlegen, das ist sehr hilfreich.

Insofern ist Punkt zwei Deiner Frage obsolet.