Wie lange ist man nach dem Bezug von ALG I noch gesetzlich krankenversichert?

6 Antworten

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Die "Nachversicherungszeit" gem. § 19, wie genannt, dient jetzt primär nur noch dazu, Versicherungslücken von weniger als 1 Monat abzudecken, damit nicht für diese Zeit Beiträge zu zahlen sind. Beispiel: Beschäftigungsende wegen Ende Ausbildung am 23.06.2010, Beginn einer neuen Beschäftigung am 01.07.2010, dann greift § 19.In allen anderen Fällen ist der Versicherungsschutz rückwirkend ab, in deinem Fall, Leistungsende Arbeitsamt abzudecken. Also: Ende 30.06.2010, dann muss ab 01.07.2010 freiwillige Versicherung, nicht erst ab 01.08.2010.

NEIN, das mit dem Monat stimmt nicht. Kein Geld=keine Krankenversicherung. Da Du aber Pflichversicherter bist (ist jeder in D) must Du dann Deine KV-Beiträge selber Zahlen. Die KK wird Dir ein (hohe) Rechnung schicken.

nenee  15.07.2010, 12:04

Ich weiss ja nicht, was bei dir eine "hohe" Rechnung ist, aber mit rund 130 € ist man bei einer Krankenversicherung dabei, wenn man sich selbst versichern muss.

Bevor du da eine böse Überraschung erlebst, ruf doch mal bei deiner KK an, die wissen das.

(2) Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, solange keine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Eine Versicherung nach § 10 hat Vorrang vor dem Leistungsanspruch nach Satz 1.

http://www.buzer.de/gesetz/2497/a35618.htm

Cappucino 
Fragesteller
 15.07.2010, 11:22

Danke für die gute Info! Wie ist es denn, wenn man in diesem einen Monat einen 400.- €-Job hat?

Mit dem Ende aus dem ALG I-Bezug, entfällt die Pflichtversicherung gem. § 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V. Du solltest dich nach einer günstigen KV erkundigen.