wie lange bleiben geräte für komma eingeschaltet?

8 Antworten

Sehr allgemein und einfach ausgedrückt: Bis der Patient aus dem Koma erwacht, oder aber der Hirntod festgestellt wird und daraus entstehende, rechtliche Folgen geklärt sind. Immer zu beachten ist der individuelle Fall bzw. die Krankengeschichte.

Wenn er Pech hat und schwer erkrankt ist - zu lange. Wir haben bei meiner Mutter nach 14 Tagen per Patientenverfügung die lebenserhaltenden Geräte abschalten lassen dürfen. Sie war 85 und sehr krank, wenn wir keine Patientenverfügung gehabt hätten, wäre sie in ein Pflegeheim gekommen bis sie hätte sterben dürfen ( ... und das hätte dauern können ). Ist es aber ein junger Patient, bei dem Hoffnung auf Besserung besteht, muss das mit den Ärzten abgesprochen werden. Dann kann es sich auch lohnen zu warten.

Hi! Der Hirntod ist das in der Medizin gängige Todeskriterium und bedeutet das irreversible Ende aller Hirnfunktionen aufgrund von weiträumig absterbenden Nervenzellen. Bevor die Untersuchungen zur Hirntodfeststellung eingeleitet werden, müssen folgende Voraussetzungen überprüfbar erfüllt sein: 1. Vorliegen einer akuten primären oder sekundären Hirnschädigung, 2. Ausschluss einer anderen Ursache oder Mitursache für einen (eventuell nur zeitweiligen) Ausfall der Hirnfunktionen (z. B. Vergiftung o.a.). die Diagnose und Dokumentation des Hirntodes abgeschlossen sind. und dann erst dürfen (werden) die Leben Erhaltene geräte abgeschaltet. Link.http://www.onmeda.de/symptome koma.html

Solange Gehirnfunktionen messbar sind und kein expliziter Wunsch für das Gegenteil vorliegt (Rechtslage teilweise umstritten).

wenn keine patientenverfügung vorliegt solange wie eine messbare gehirnfunktion da ist. also nur herzfunktion reicht nicht. aber solange das gehirn noch arbeitet stellen sie nicht ab!