Angenommen jemand (unbescholtene Zivilperson) wird Zeuge einer heftigen Straftat - sagen wir mal Mord und zwar auf recht heftige Art. Dann geht man ja davon aus, dass diese Person eine Anzeige macht und im Prozess (als Hauptzeuge?) aussagt.
Nun wird dieser Person die Aufnahme in das Zeugenschutzprogramm angeboten und angeraten - sagen wir mal, die Täter gehören einer mafiösen Gruppierung an.
Zeugenschutzprogramm bedeutet aber häufig komplette Aufgabe des bisherigen Lebens - keine (!) Kontakte mehr zu Familie und Freunden, Änderung des Berufs, des Wohnortes (evtl. des Wohnlandes oder gar -kontinents) und häufig enormer sozialer Abstieg ...
Hat ein solcher potentieller Zeuge daher die Möglichkeit, eine Aussage (vor Gericht, aber auch schon bei der Polizei) zu verweigern?
Oder besteht das Recht, die Familie in den Zeugenschutz mitzunehmen?
Das Recht auf einen Lebensstil, der dem bisherigen vergleichbar ist?
Oder hat ein solcher Zeuge schlicht Pech gehabt, war zur falschen Zeit am falschen Ort und sein Leben ist nun eben versaut?