Wie kommt es dazu, dass ich nach der Steuererklärung Geld nachzahlen muss, gibt es ausversehen Dinge zu beachten als neuer Arbeitseinsteiger bei der Steuererk?

4 Antworten

hallo zusammen, ich habe Ende letztes Jahr mit der Arbeit angefangen in den 2Jahren zuvor habe ich die Steuererklärung abgegeben. Für das eine Jahr habe ich die Steuer zurückgezahlt bekommen, da ich unter der Freibetrags Grenze war.

Also hast du schon Steuerbescheide erhalten.

Jetzt überlege ich ob ich nicht oben darauf noch alle Ausgaben während des Studienzeit wie zum Beispiel des Bahntickets oder der Studentengebühren Unigebühren auch anrechnen lassen hätte können

Ja hättest du.

Da ich in dem Jahr schon die Steuer zurückbezahlt bekommen habe, würde ich doch diese als Guthaben für das erste Berufsjahr entgegen gerechnet bekommen, oder,

Nein werden Sie nicht.

Ein Verlustvortrag kann nur entstehen, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte (GdE) negativ wird. Somit kann dieser auch nur bei einer Zweitausbildung entstehen.

Wenn du bisher ein GdE von 9.000 € hattest und noch 4.000 € Werbungskosten für das Studium als Zweitausbildung hättest, fällt das GdE nur auf 5.000 €, ist aber immer noch positiv und führt somit nicht zu einem Verlust.

wenn ich jedoch bedenke, dass ich in dem Jahr macbook gekauft hab 800 € an Bahn Fahrtkosten und Unigebühren inklusive gezahlt habe, hätte ich doch diese anrechnen können oder und in dem ersten Beruf entgegen gerechnet bekommen?

Vermutlich nicht, s.o.

Zudem hätte man ja auch Skript kosten und alle anderen Kosten, während des Studiums anrechnen können? Stimmt das?

Ja. Falls es hier die Erstausbildung war, jedoch nur als Sonderausgaben, die nie zu einem Verlust führen können und falls es die Zweitausbildung war sind alle Ausgaben im Zusammenhang mit dem Studium Werbungskosten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

Ich glaube man kann Studiengebühren in die Zukunft verrechnen. Da musst du allerdings mal beim Finanzamt direkt nachfragen. Die müssen ja sagen was Du wo eintragen kannst und was nicht.

Mungukun  21.04.2024, 20:17
Die müssen ja sagen was Du wo eintragen kannst und was nicht.

Nein müssen sie nicht. Im Gegenteil. Die dürfen das gar nicht. Alle steuerlichen Beratungen sind den Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten nach dem Steuerberatungsgesetz.

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Bei einem Erststudium sind die Ausgaben dafür Sonderausgaben und können nicht zum einem Verlustvortrag führen. Bei einem Zweitstudium/Zweitausbildung sind es Werbunskosten, und dann ist es möglich.

Da du im 1. Jahr deine gesamten gezahlten Steuern zurückbekommen hast bringt dir dein "Guthaben" aus dem Studium nichts mehr, da es nur im 1. Jahr zählt (so wie ich das verstanden habe). Deinen 800€ Laptop kannst du aber anteilig über mehrere Jahre absetzen.

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