Wie komme ich an meine Mietkaution ran?

12 Antworten

Es gibt gewerbliche Kautionsgeber.

Einen Mietvertrag von einer Vorauszahlung der Kaution abhängig machen - Das ist nicht seriös. Du gibst Geld als Kaution am 1.7.2016 und am 2.7.2016 unterschreibt die Vermieterin den Vertrag nicht? Deinem Geld läufst du dann hinterher.

Ob es Schimmel gibt, hat nichts mit der Mietkaution zu tun. Wenn der Schimmel sich in eurem Keller befindet, hättest du das sofort melden müssen, sobald du ihn entdeckt hast. Hast du das nicht getan und dadurch ermöglicht, dass der Schimmel sich weiter ausbreitet, ist das durchaus deine Schuld.

Was den Zustand der Wohnung angeht: In welchem Zustand war denn die Wohnung als ihr eingezogen seid bzw. was genau steht im Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen. Davon hängt ab, wie genau ihr die Wohnung hinterlassen müsst.

Weil man lange in einer Wohnung lebt und "nichts mehr ist, wie es war" sind keine rechtsgültigen Gründe dafür, die Mietkaution einzubehalten. Der Vermieter muss dir genau aufzeigen, was in der Wohnung kaputt ist, entsorgt werden muss oder renoviert werden. dann muss er dich nachweislich dazu auffordern, das selbst zu tun. Wenn du das nicht gemacht hast oder es nicht selbst machen kannst, darf er die Reparatur-, Entsorgungs- oder Renovierungskosten mit der Mietkaution verrechnen.

Zu Türen, Waschbecken etc.: habt ihr das reparieren lassen oder ausgetauscht? Denn je nachdem, was im Mietvertrag steht, kann der Mieter verlangen, dass ihr die ursprünglichen Teile wieder einsetzt, falls ihr etwas ausgetauscht habt.

Macht auf jeden Fall UNBEDINGT ein Übergabeprotokoll, wenn ihr auszieht. Hier scheint es ja einige Streitpunkte zu geben und so ist es dann für alle Seiten einfacher und eindeutiger, falls es zu einem Streit vor Gericht kommt. Vordrucke gibt es viele im Internet, z.B. den: https://kautionsfrei.de/files/wohnungsuebergabeprotokoll.pdf

Was die Mietkaution für die neue Wohnung angeht, da hast du zwei Möglichkeiten:

1.) Du kannst die Mietkaution in 3 Raten zahlen.

2.) Du schließt eine Mietkautionsbürgschaft ab (also bei kautionsfrei.de, Kautionsfuchs o.ä.) Da bürgt eine Versicherung für dich beim Vermieter und du musst nur einen Jahresbeitrag von um die 5 % der Kaution an den Versicherer dafür zahlen und kannst die Mietkaution behalten.

Alles Gute!

Und noch etwas: Solange ihr die jetzige Wohnung nicht kündigt, kann der Vermieter das Dachgeschoss (über Euch?) womöglich gar nicht ausbauen.

Wenn er das wirklich will und Euch deswegen gerne los haben will und Euch deswegen auch die Miete kräftig erhöht hat, dann fragt ihn doch mal, was es ihm wert wäre, wenn ihr freiwillig zum gewünschten Zeitpunkt geht. Vielleicht ändert er seine Meinung.

Ansonsten bleibt drin, zahlt die erhöhte Miete und der Vermieter schaut in die Röhre. Er kann das DG nicht vermieten oder nutzen und das dürfte ihm dann wohl auch nicht recht sein. Da ist Eure Position, die ihr nur nutzen müßt.

Das Problem ist, dass unsere Vermieterin die Kaution für die neue
Wohnung sofort haben will, wir diese aber nicht überweisen können da das
Geld einfach nicht da ist. Was kann man in so einer Situation machen?

Jeder Mensch, vor allem Hauseigentümer machen das normalweise, sorgt vor, indem er für unerwartete größere Ausgaben eine gewisse Summe anspart und zur Seite legt.

Viele Mieter zahlen brav Monat für Monat ihre Miete und denken aber nicht daran, dass sie irgendwann auch mal in die Verlegenheit kommen könnten, eine neue Wohnung suchen zu müssen, obwohl sie genau wissen, dass sie nicht die Eigentümer der von ihnen bewohnten Wohnung sind.

Mieter kennen oft sehr genau jeden einzelnen Paragraphen des Mietrechts, der zu Ihren Gunsten ist, aber dass es auch welche gibt, die zu Gunsten des Vermieters sind, daran denken sie nicht. Und so kommt es, dass solche Mieter plötzlich vor der Situation stehen, dass das Geld gar nicht vorhanden ist, um eine neue Wohnung zu bekommen.

Dafür sollte man stets vorsorgen. Z. B. so: Nach einem Umzug drei Jahre lang jeden Monat 80 € zur Seite legen. = ca. 3000 € nach drei Jahren. Danach fortsetzen, aber z. B. nur noch mit 50 €. Auf diese Weise hättet ihr jetzt mindestens 7000 € auf der Seite und Umzug und Kaution wären kein größeres Problem. Aber ist nicht. Ihr habt nicht an sowas gedacht oder konntet das Geld nicht auf die Seite legen.

Nun wollt ihr ausziehen, weil die Miete erhöht wurde. Was ist das für eine Begründung, wenn andererseits das Geld fehlt, um eine neue Wohnung überhaupt zu bekommen?

Angenommen, der Vermieter erhöht die Miete um schlanke 100 €. Das wäre Euch zuviel. Für einen Umzug in eine neue Wohnung braucht ihr aber:

Geld für Renovierung der neuen Wohnung (evtl.), neue Einrichtung, zumindest teilweise, Umzugsspedition oder Umzugshelfer, vielleicht einen Miettransporter und natürlich auch für die Kaution. 5000 € kommen da schnell zusammen. Das wären aber allein schon 50 Monate die höhere Miete = rund 4 Jahre.

Nun habt ihr eine Wohnung gefunden, habt aber kein Geld für die Kaution auf der Seite. Wovon wollt ihr dann den Umzug bezahlen?

Die neue Vermieterin will erst die Kaution "sehen" und dann den Mietvertrag unterschreiben. Sie darf aber lt. Gesetz die Kaution erst zum Zeitpunkt des Einzugs verlangen und dann auch nur in drei Raten. Also bei Einzug nur ein Drittel der Kaution.

Gesetz hin oder her, wenn ihr nicht in der Lage seid, ihr wenigstens glaubhaft zu versichern oder nachzuweisen, dass ihr die Kaution bezahlen könnt, bekommt eben jemand anders die Wohnung. Ihr könnt die Vermieterin ja nicht zwingen, mit Euch einen Vertrag zu machen. Sie könnte sich denken, wenn ihr das nicht zu Wege bringt, wie wollt ihr den Umzug bezahlen, die Wohnung evtl. teilweise neu ausstatten oder gar erst zu renovieren? Da nimmt sie doch lieber jemand, der damit kein Problem hat.

Aber hier noch ein Tipp für eine Lösung. Es wurde versichert, dass das sehr gut funktionieren soll:

kautionsfuchs.de

zunächsteinmal hat der Vermieter das Recht, einen Teil der Kaution für eventuelle Schäden und Nebenkosten-Nachzahlungen zurückzubehalten.

Für die neue Kaution nimmt man den Betrag aus seinen Rücklagen.

Jetzt will er uns keinen Cent der Kaution zurück erstatten, weil er der
Meinung ist wir leben schon sehr lange hier und es sei einiges nicht
mehr so "wie es war".

".

Das ist keine ausreichende Begründung. Ihr habt die Wohnung grundsätzlich in dem Zustand zurückzugeben, wie Ihr sie erhalten habt. Schäden kann der Vermieter - wenn Ihr sie nicht ausbessert - von Eurer Kaution abziehen.

Wendet Euch am Besten an einen Mieterverein. Die Mitgliedschaft kostet im ersten Jahr ca. 80 EUR und Ihr habt sofort Anspruch auf anwaltliche Beratung.

HalloRossi  17.06.2016, 11:02

Das stimmt nicht, man muss die Wohnung nicht so zurück geben, wie man sie bekommen hat!

DerHans  17.06.2016, 14:37
@HalloRossi

Normaler Verschleiß ist in 10 Jahren selbstverständlich auch zu berücksichtigen. Dafür zahlt man ja Miete.