Wie kann man sich gegen Jobcenter schützen?
Guten Tag
Ich bin vor einiger Zeit operiert worden,schick meine Krankmeldung ein Mal per E-mail und per Post so das das jobcenter es 2 mal hat und meine Ansprechpartnerin hat jetzt schon 2 mal gesagt das sie keine Krankmeldungen hat ob woll ich es immer per E-mail und per Post schicke.
Wie kann ich mich vor Ärger/Sanktionen schützen weil ich alles richtig mache,aber meine Ansprechpartnerin sagt das sie keine Krankmeldung hat.
Danke im voraus für die Antworten!.
4 Antworten
Eine Mail immer an jemand anderen im bcc schicken, der bekommt es ja nicht einzeln
Die Emails sind rechtlich bedeutungslos.
Wenn Du nachweisen kannst, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen per Post hingeschickt zu haben, dann sollte es kein Problem geben.
Probleme sollte es aber generell nicht geben, da´der Arzt ja jederzeit auch im Nachhinein Deine Erkrankung bestätigen kann.
Mit Nachweis schicken z.b. per FAX mit Sendebericht (geht z.b. auf simple-fax.de für 0,07€ pro Seite) oder als Einschreiben. Bei E-Mails kann man bei den meisten Anbietern einstellen das eine Lesebestätigung angefordert wird so das du auch da einen Nachweis hast.
Wenn sie dir mit Sanktionen drohen und sagen sie haben nichts erhalten können sie dir nichts weil du eben einen Nachweis hast das es angekommen ist
Sowas immer per Einschreiben schicken ! Und bei E-Mail kann man Lesebestätigungen einschalten