Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsbescheinigung ausfüllt / wie wird weiter verfahren?
Hallo Zusammen, Mein Ehemaliger Arbeitgeber weigert sich mir eine Arbeitsbescheinigung Auszufüllen, ich habe nun mit dem Arbeitsamt Ausgemacht das ich ihm nach mehrfacher Aufforderung eine Frist setze (diese läuft morgen ab) wenn ich also bis Übermorgen nichts habe gebe ich die Unterlagen zsm. mit denn Aufforderungsbescheiden auf dem Arbeitsamt ab und die Kümmern sich drum.
Mich würde nun mal aus Reiner Intresse interesieren wie geht das Arbeitsamt vor? Welche Etappen durchlaufen diese, wie hoch sind die Möglichen androhungen / Was passiert wenn er auch diese Ignorieren würde?
2 Antworten
http://dejure.org/gesetze/SGB_III/404.html - theoretisch droht eine Geldbuße bis zu 2000 Euro (Absatz 2 Satz 19 erklärt die Pflicht - Absatz 3 die zugehörige, mögliche Geldbuße). Darüber hinaus kann sich der AG gegenüber der Agentur für Arbeit schadensersatzpflichtig machen gem. § 321 SGB III.
Indirekte Folge wird sein, dass er auf der Liste der Unternehmen, bei denen eine sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung ansteht, mit Schwung nach vorne rutscht. Denn warum wohl versucht er, sich um die Ausstellung dieser Bescheinigung zu drücken?
Wenn er sich ganz quer stellt, dann muss es ein Arbeitsgericht regeln. In Deutschland hast du einen gesetzlichen Anspruch auf dein Arbeitszeugnis. In einem Fall (http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article13571627/Bei-Zeugnisverweigerung-muss-Chef-Bussgeld-zahlen.html) wurden 500 Euro als Zwangsgeld angesetzt. Bevor es aber soweit kommt, dürfte der Arbeitgeber aber sicherlich einknicken und würde ein Zeugnis ausstellen.
Hier geht es nicht um ein Zeugnis sondern um eine Arbeitsbescheinigung- rechtlich nicht das gleiche.