Wie hoch ist das Bußgeld, wenn der Arbeitgeber keine Arbeitsbescheinigung ausfüllt / wie wird weiter verfahren?

2 Antworten

http://dejure.org/gesetze/SGB_III/404.html - theoretisch droht eine Geldbuße bis zu 2000 Euro (Absatz 2 Satz 19 erklärt die Pflicht - Absatz 3 die zugehörige, mögliche Geldbuße). Darüber hinaus kann sich der AG gegenüber der Agentur für Arbeit schadensersatzpflichtig machen gem. § 321 SGB III.

Dannius  08.03.2016, 09:43

Indirekte Folge wird sein, dass er auf der Liste der Unternehmen, bei denen eine sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung ansteht, mit Schwung nach vorne rutscht. Denn warum wohl versucht er, sich um die Ausstellung dieser Bescheinigung zu drücken?

Wenn er sich ganz quer stellt, dann muss es ein Arbeitsgericht regeln. In Deutschland hast du einen gesetzlichen Anspruch auf dein Arbeitszeugnis. In einem Fall (http://www.welt.de/finanzen/steuern-recht/article13571627/Bei-Zeugnisverweigerung-muss-Chef-Bussgeld-zahlen.html) wurden 500 Euro als Zwangsgeld angesetzt. Bevor es aber soweit kommt, dürfte der Arbeitgeber aber sicherlich einknicken und würde ein Zeugnis ausstellen.

Joergi666  08.03.2016, 09:23

Hier geht es nicht um ein Zeugnis sondern um eine Arbeitsbescheinigung- rechtlich nicht das gleiche.