Wie gilt in dem Fall das Rückgaberecht?
Wie im Titel schon beschrieben: Wie gilt im Fall das Rückgaberecht, wenn:
Der Kunde in Vorkasse tritt, ein Foto auf Leinwand bei mir im Laden bestellt & es bei mir abholt, er es allerdings doch nicht möchte.. Das Foto von ihm würde doch als Sonderanfertigung zählen das er doch so wie es ist nehmen müsste dann oder? Oder hat er dennoch dann einen Anspruch auf Rückerstattung vom Kaufpreis?
3 Antworten
Moin,
wann gilt das Gewährleistungsrecht! (mit Umtausch, Rückgabe, Nachbesserung/Reparatur)
Wenn das Produkt nicht dem entspricht, was man erwarten kann. z.B. Wenn ein Stuhl kippelt! Dann sicherlich auch unabhängig davon ob es eine Sonderanfertigung ist oder nicht! (Außer es ist vertraglich vereinbart: Er soll Kippeln)
Es wurde vertraglich eine bestimmte Farbe vereinbart und die entsprechende Farbe ist es nicht! ...
Bei Sonderanfertigungen läuft viel darauf hinaus, was Vertraglich vereinbart wurde! Bei Fotos ist das natürlich schwierig zu sagen. Auf alle Fälle ist es nicht so, das der Kund sagen kann: Gefällt nicht ich nehme es nicht!
Hat das Foto auf der Leinwand handwerkliche Mängel, dann ist alles Möglich. (Schlieren, Zeile fehlt, ausgefranst, Unscharf, Falsche Farben, Viel zu dunkel/Viel zu Hell ...) Ist es Mängelfrei muss er es nehmen!
Einzig und Allein du könntest Ihm Alternative anbieten! So etwas wie "Du suchst dir noch ein 2 [oder noch 2 extra] aus und dann gehe ich mit dem Gesamtpreis runter" So etwas wie "2 Bilder für nur 150% vom Einzelpreis" ...
Grüße
Klar natürlich das ist selbstverständlich, habe vorlagen im Geschäft die ich dem Kunden vorher Zeigen würde wie das Endergebnis aussehen würde, dann würde jeglicher Wiederspruch erlischen und sollten Sachmängel auftreten kann ich das bei der Firma die es letzendlich Produziert hat Reklamieren somit sollte alles dann quasi gedeckt sein? LG
Im Laden gibt es sowieso kein Widerrufsrecht. Das gäbe es nur bei Käufen im Fernabsatz
Und:
", ein Foto auf Leinwand bei mir im Laden bestellt "
Individuelle Anfertigungen, die man nicht weiterveräußern kann, sind sowieso von jeglichen Widerrufsrechten ausgeschlossen. Da hast du Recht :) Er hat auf nix einen Anspruch
Ganz so ist es nicht. Ansprüche bei Schlechtleistung sind nicht ausgeschlossen.
Da wäre dann im Einzelfall zu klären ob ein Sachmangel vorliegt.
Das ist klar, quasi wenn die Qualität ungenügend ist oder fehler bei der Produktion entstanden sind, ich habe vorlagen daheim und wenn ich diese vorher dem Kunden zeigen würde?
Wenn die Sache die vereinbarte Beschaffenheit hat, liegt natürlich kein Mangel vor.
Mit den Vorlagen ist davon auszugehen, dass der Kunde weiß, was er erwarten kann.
Sonderanfertigung sind grundlegend vom „Rückgaberecht“ ausgeschlossen.
Es schadet aber nicht, so eine Passage noch in die AGB mit aufzunehmen
Das heißt ich könnte vor Ort quasi eine Pauschale verlangen von 40€ inc. MwSt, er bezahlt es in Bar, bekommt eine Rechung etc. von mir und Sobalt die Leinwand bei mir angekommen ist kann ich Sie ihm dann so wie Sie ist dann geben, ohne das er herum geizen kann mit "Ja das hätte ich mir aber anders vorgestellt" etc. ?