Wie berechnet man den Minderungsbetrag im Mahnbescheid?

2 Antworten

Guten Abend,

wie kommst Du denn auf die Geschäftsgebühr von 90,96 €? Bei einem Streitwert von 173,14 € und einer Regelgeschäftsgebühr von 1,3 nach Nr. 2300 errechnet sich doch eine Geschäftsgebühr von 63,70 €, woraus dann 31,85 € anzurechnen wären.

Oder gibt es irgendeine Besonderheit bei der vorgerichtlichen Tätigkeit?

LG

Jacky419 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:06

Genau die 1,3 Geschäftsgebühr.. Dachte die Post- und Telekompauschale und die MwSt werden dazu gerechnet

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tiptom99  05.09.2021, 21:14
@Jacky419

Nein, die Anrechnung ergibt sich nur aus der Nettoposition des 2300ers. Auch die P+T-Pauschale findet keine Berücksichtigung. Es müssten somit 31,85 € angerechnet werden.

Ich vermute, Du hast den Mahnantrag online angefertigt, oder? Da hätte eigentlich eine Fehlermeldung auftauchen sollen bei einem solchen hohen Anrechnungsbetrag in Relation zur Gesamtvergütung.

Einen schönen Abend noch

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Jacky419 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:19
@tiptom99

Achsoo dann liegt da der Fehler.. Ja hatte ihn online gemacht.. Ok vieelen lieben Dank :)

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Wie kommst du auf eine Geschäftsgebühr von 90,96 Euro? Auslagen sind nicht Teil der Geschäftsgebühr. Auch nicht die anteilige Umsatzsteuer. Beträgt die 1,3 Geschäftsgebühr bei einem Wert von 173,14 Euro 63,70 Euro, hat der Rechtsanwalt damit 31,85 Euro anzurechnen.

Entweder das ist der Fehler oder es ergibt sich die zu hohe Anrechnung aus der Vorbemerkung 3 IV VV RVG:

(4) Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet.

Wobei ich es schon kurios finde, dass eine zu hohe Anrechnung moniert wird. Denn es steht der Partei frei, eine niedrigere Forderung geltend zu machen.

Jacky419 
Fragesteller
 05.09.2021, 21:25

Ich habe die Post- und Telekompauschale und die MwSt mit dazu gerechnet und hiervon die Hälfte genommen.. deshalb wurde der Minderungsbetrag auch als zu hoch moniert

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