Wie bekomme ich meine Handynummer zurück nachdem die Karte gesperrt wurde?
Ich habe eine Prepaid-SIM-Karte von blau.de. Kurzzeitig war diese Karte wenige Cent im Minus durch eine Lastschrift-Rückbuchung. Nun hat Blau.de die Karte komplett gesperrt (also nicht nur für kostenpflichtige Dienste, sondern insgesamt, ich kann damit weder anrufen noch angerufen werden noch sonstiges). Nachdem ich die wenigen Cent überwiesen hatte, wollte ich die Karte wieder aktiviert haben. Blau.de weigert sich aber. Nach Aussage der Blau.de-Hotline kann die Karte weder aktiviert werden, noch kann die Nummer auf eine neue Blau.de-SIM-Karte portiert werden, noch kann die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitgenommen werden.
Wie bekomme ich meine Nummer wieder zurück? Gibt es irgendeine Stelle an die ich mich mit meinem Anliegen wenden kann (Ombudsmann o.ä)?
2 Antworten
Blau (o2) ist berechtigt, dich als Kunden abzulehnen. Aber das Recht auf deine Rufnummer ist gesetzlich geregelt. Der alte Anbieter muss dir bis 4 Wochen nach Deaktivierung der alten Simkarte eine Portierung zu einem anderen (!) Anbieter erlauben.
Das Problem ist dabei aber, dass die Rufnummernmitnahme 6,82 Euro kostet, dieser Betrag wird dann von der alten Prepaidkarte abgezogen. Außerdem muss dem abgebenden Anbieter eine schriftliche „Verzichtserklärung“ von dir zugeschickt worden sein. Erst wenn diese beiden gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind, kannst du über deine Rufnummer verfügen.
Du müsstest dann mit Blau (o2) verhandeln, dass du die Portierungsgebühr überweist und die Verzichtserklärung zusendest.
Hat blau.de Recht, siehe AGBs von blau.de
Finde ich in den AGBs so nicht vor. Es geht mir auch nicht darum, ob blau.de recht hat, sondern darum, wie ich meine Handy-Nummer wieder bekomme...
Es geht nicht nur um das Recht haben, aber da Du schreibst Beschwerdestelle etc.
In den AGB´s von blau.de müsste so etwas ja festgehalten werden, dann wären nämlich beide Fragen von Dir beantwortet, das:
1. Deine Nummer gesperrt bleibt, 2. Du dagegen nichts machen kannst.
Wie gesagt, ich habe gerade (mehrfach) in den AGBs nachgeschaut und nichts derartiges gefunden.
Danke für die wirklich hilfreiche Antwort! Wo finde ich die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften? Auf was wird in der "Verzichtserklärung" verzichtet (da gibt es doch bestimmt Vordrucke oder)? An der Blau.de hotline wurde mir gesagt, die Portierungsgebühr "kann nicht überwiesen werden". Da aber die Karte bereits deaktiviert ist, kann ich sie auch nicht mehr aufladen. Wird mir auf diese Weise nicht mein Recht auf Rufnummerportierung unter dem Vorwand, man könne die Gebühr nicht überweisen, unrechtmäßig vorenthalten?