Wie bei Anhörung im Bußgeldverfahren reagieren?
Hallo. Ich habe einen Brief bekommen wo Anhörung im Bußgeldverfahren steht. Ich habe dazu paar fragen. Es geht um einen Monat Fahrverbot. Geldstrafe steht noch keine drin. Bei mir ist das Problem das ich den Führerschein für Arbeit brauche. Sei es um hinzukommen, Maschinen umzusetzen oder einfach mobil zu sein um die Baustellen tagsüber auch wechseln zu können. Ich habe gelesen das manche Leute die Anhörung auch einfach ignoriert haben. Bringt das wirklich was? Wird die Strafe da nicht noch höher als sie schon im allgemeinen ist?. Zudem ist in dem Brief auch nur ein Bild, was nicht gut zu erkennen ist, zudem ist auch nicht das Kennzeichen vom Auto mit zu sehen. Ist das normal bei so einer Art von Brief? Würde mich über paar Antworten und vllt. auch Tipps freuen wie ich an die Sache rangehen könnte. In der Probezeit bin ich nicht mehr.
2 Antworten
Ich habe gelesen das manche Leute die Anhörung auch einfach ignoriert haben. Bringt das wirklich was?
Naja, du läufst nicht Gefahr, es mit deiner Aussage versehentlich noch schlimmer zu machen. Es soll Menschen geben, die versehentlich aussagen, die Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begangen zu haben, das erhöht das Strafmaß nochmal.
Wird die Strafe da nicht noch höher als sie schon im allgemeinen ist?
Nö, wenn einfach nur der Einspruch abgelehnt wird, ändert sich nichts.
Zudem ist in dem Brief auch nur ein Bild, was nicht gut zu erkennen ist, zudem ist auch nicht das Kennzeichen vom Auto mit zu sehen. Ist das normal bei so einer Art von Brief?
Ja, in dem Brief gibts nur schlechte Kopien von Bildausschnitten. Der Sachbearbeiter hat ein deutlich besseres Bild auf dem Rechner.
Bei mir ist das Problem das ich den Führerschein für Arbeit brauche. Sei es um hinzukommen, Maschinen umzusetzen oder einfach mobil zu sein um die Baustellen tagsüber auch wechseln zu können.
Dann könnte dein Einspruch darin bestehen, dass das Fahrverbot wegen des Jobverlusts für dich eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Idealerweise legst du noch den Arbeitsvertrag bei, in dem drinsteht dass du ne Fahrerlaubnis brauchst, oder ne entsprechende Aussage vom Chef.
Ein solcher Einspruch ist meistens erfolgreich, dann fällt statt des Fahrverbots die Geldstrafe deutlich höher aus.
Müsste aber nicht auch drinstehen wie viel ich geblitzt wurde ohne abzug?
Nein. Den Abzug gibt es ja wegen möglicher Messtoleranzen. Die Geschwindigkeit, die der Blitzer konkret gemessen hat, ist anfechtbar weil sie eben nicht zwangsweise exakt der Realität entspricht. Deshalb wird sie nicht beachtet, sondern es wird so viel abgezogen, wie der Blitzer maximal zu viel gemessen hat. Damit wird dem einzelnen Fahrer zwar eine etwas geringere Geschwindigkeit zur Last gelegt, aber diese ist eben sicher und kann nicht mehr "falsch gemessen" sein.
Eine Geschwindigkeit, die man dir nicht zur Last legen will, braucht man dir auch nicht zu nennen.
war da jemand zu schnell? du musst dich nicht äußern, das geht vor Gericht, von da kommt halt das Urteil und es kann teurer werden.
okay, also lieber quasi den Monat einfach "absitzen" und die Geldstrafe die kommt nachdem ich alles ausgefüllt hab zahlen, und es geht nicht vors gericht und alles geht seinen gang?
um das Fahrverbot wirst nicht rumkommen.
wenn man da das Falsche antwortet, könnte man evtl. auch Vorsatz unterstellen, dann wirds teurer
Ja, also einfach alles ausfüllen, den Monat und die Geldstrafe zahlen und dann wird alles ohne Gericht und zusätzliche Kosten geregelt?
Echt? Bei mir steht nur Angaben zur betroffenen Person. Angaben zum Fahrer. Angaben gesetzl. Vertreter und Angaben zum Führerschein. Dann noch Angaben zur Sache mit 3 Fragen?
Aah okay danke. Muss in dem Brief auch die gefahrene geschei digkeit drinstehen? Bei mir steht nur wie viel ich zu schnell war mit toleranz schon. Müsste aber nicht auch drinstehen wie viel ich geblitzt wurde ohne abzug? Oder steht das nur in dem brief drin der dann entgültig ist?