Wie beantrage ich ein Aktenzeichen, für die Akteneinsicht für die Bundesolizei?
Hallo,
ich hoffe auf schnelle Hilfe. Mein Problem ist das ich mich bei der Bundespolizei beworben habe und die jetzt noch mein Aktenzeichen von der Staatsanwaltschaft brauchen für Akteneinsicht. Welches ich aber nicht mehr habe weil es fallen gelassen wurde und ist Sechs Jahre her. Es ist schon über die normale Frist hinaus der Bewerbung, aber das ist mit Einverständnis mit den Beratern abgestimmt. Ich weiß das ich einen Brief an die Staatsanwalt schreiben muss, aber nicht wie
Die Frage ist nun:
Wie beantrage ich bei der Staatsanwaltschaft mein Aktenzeichen von über 6 Jahren wo ich nicht das genau Datum weiß und was muss man dann schreiben?
Danke im Vorraus
4 Antworten
Wende dich direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft. Frag nach, was die brauchen, damit du das Aktenzeichen bekommst. Eigentlich müßtest du selbst auch Unterlagen dazu haben, wenn eine Ermittlung stattgefunden hat und fallengelassen wurde. Irgendwoher mußt du es ja wissen, vemutlich aus einem Schriftstück, auf dem dann auch das AZ steht.
Dann wende dich direkt an die Staatsanwaltschaft. Die haben ja Büros und Telefonnummern. Da kann man hingehen oder anrufen. Ich glaub nicht, daß dir hier jemand genau sagen kann, was du schreiben sollst. Du kannst es natürlch mit einem formlosen Schreiben unter Angabe der Gründe, warum du es brauchst versuchen, ich würde aber nachfragen.
Ja entweder über die Staatsanwaltschaft wo damals was war oder direkt bei der Bundespolizei von Damals. Die Akten sind nicht weg sondern ob die schon im Systemcomputer sind.? Schriftl. per Einschreiben mit Rückschein das du was in der Hand hast,
sehr wahrscheinlich ist das erweitere Führungszeugnis gemeint - dort steht alles drin
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Fuehrungszeugnis+erweitert+beantragen-2007-leistung-0
Leider nicht, nur das reine Aktenzeichen wo die Akte darüber Vermerkt ist. Damit ich eine Einwilligung zur Sichtung meiner Akte stellen kann. Konkret, die brauche die Nummer worunter die Akte geführt wird, damit die Bundespolizei Einsicht in die Akte hat.
die Verurteilung inc. AZ sollte aus dem erw. Führungszeugnis hervorgehen
wenn es keine Eintragung gibt, kannst du dich als Nicht Vorbestraft bezeichnen
Ich wurde ja nicht Verurteilt wie gesagt das war ein Verfahren was wieder eingestellt wurde und nicht bis zum Gericht kam.
Soweit ich weiß geht das nur über ein Anwalt 🤔
Du meinst Akteneinsicht. Das ist aber eine andere Sache, hier gehts es nur ums Aktenzeichen.
Achse sorry hab mich Dan wohl verlesen 😀
So ein Schriftstück habe ich nicht mehr