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Widerspruch gegen Bescheid von Krankenkasse

gefragt von butz1510butz1510 am 29.07.2008 um 17:53 Uhr

Bei unserem Kind liegt - auch für Laien offensichtlich - eine ausgeprägte Zahnfehlstellung in Ober- und Unterkiefer vor, die auf jeden Fall korrigiert werden muss. Fotos, Abdrücke und Röntgenbilder wurden angefertigt. Umso erstaunter waren wir, als uns mitgeteilt wurde, dass das Kind lediglich in E 2 eingestuft wurde, die Zahnfehlstellung somit angeblich ein "rein kosmetisches Problem" (es hängt wohl an 0,5 mm) darstellt und sich das Ganze somit in eine privat zu finanzierende Behandlung verwandelt. Damit sind wir absolut nicht einverstanden. Hat jemand Erfahrung mit einem Widerspruch bei der Krankenkasse? Was muss ich beachten? Wie sind die Chancen? Bitte keine Links - ich kenne alle ;-)

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anonym
beantwortet von vincent am 29. Juli 2008 18:07
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Hilfreichste Antwort

Meine Empfehlung, bei Unstimmigkeiten mit einer Krankenkasse:

Spreche mit der Krankenkasse, dass ein neutrales Gutachten (Neutraler Gutachter z.B. Uni-Zahnklinik) erstellt wird. Der Unterlegene muss die Gutachter-Kosten zahlen. Sollte es die Krankenkasse sein, Herzlichen Glückwunsch zur Kostenübernahme.


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 29. Juli 2008 17:57
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Wenn der Zahnarzt die Behandlung als notwendig ansieht wird die Argumentation der Kasse sehr dünn. Notfalls würde ich zu einer kooperativeren Kasse wechseln. Ist deutlich einfacher als sich mit dem Widerspruch auf zu halten. Oder wechsel in eine Versicherung die zahlen wirklich gut.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 29. Juli 2008 17:59

Das hat nichts mit der Kasse zu tun. Der Unterschied zw. Ober-u.Unterkiefer muß einen bestimmten Wert haben,um als med. Problem anerkannt zu sein. Das gilt überall.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 29. Juli 2008 18:03

Ist richtig, das hat uns die KO auch erklärt. Aber sie hat auch zugestanden, dass der Fall "hart an der Grenze" sei.


anonym
beantwortet von brettpit am 29. Juli 2008 18:02
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Bei uns in D gibt es Zahnärzliche Gutachter die ein zahnmed. gutachten erstellen und prüfen.Normalerweise stellt dies die Kranken. Kasse. Kannst ja in deiner AOK mal auf blöd fragen wer das in deinem Gäu macht, und halt nix von deinem laufenden Fall erzählen. Dann denn ZA fragen und so durchhangeln..


kasi74
beantwortet von kasi74 am 30. Juli 2008 08:27
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Wie alt ist euer Kind denn? Ich würde selber einen Widerspruch schreiben, hier muss auf jedenfall mehr drin stehen, als beim Antrag. Vielleicht hat das Kind durch die Fehlstellung auch Probleme beim Sprechen, dadurch würden Logopädiekosten dazukommen und vielleicht wird es dadurch bei den Klassenkamaraden gehänselt und es ist ein enorm psychischer Druck vorhanden... gut ist wahrscheinlich übertrieben, aber meisstens hilft es wenn man mindestens zwei DinA vier Seiten schreibt mit einer Begründung. Das ganze vom Arzt nochmal bestätigen lassen, denn bei der Krankenkasse zählt nur das geschriebene Wort, wenn der Arzt nicht ausdrücklich schreibt, dass es keine kosmetische Behandlung ist, dann zahlt die Kasse auch nicht. Gruss und viel Glück


Wolpertinger
beantwortet von Wolpertinger am 29. Juli 2008 17:58
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Du ich kenne das nur, das in der Altenpflege fast alles ersteinmal abgelehnt wird.

Wenn man dann einen Einspruch schreibt werden die meisten Leistungen dann genehmigt.

Spreche mit euren Kieferorthopäden, vielleicht kann er auch noch kurz ein paar Sätze dazu sagen.

LG Wolpertinger


kodiaksa
beantwortet von kodiaksa am 29. Juli 2008 17:57
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Ich kenne das mit den 5 mm auch. Bei meiner Tochter waren es 6, da wurde es zum Glück bezuschusst. Aber unter 6 mm ist es tatsächlich keine Kassenleistung und ihr müsst es selbst zahlen.

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 29. Juli 2008 17:59

Es ist tatsächlich nur noch ein halber Millimeter - das ist ja der "Witz" an der Sache.

Kommentar von C1dcceb3b9506cb90ffe71aa2eaeb018smallkodiaksa am 29. Juli 2008 18:03

Na ja, irgendwo muß die Grenze gezogen werden. Wartet doch noch ein bißchen, vielleicht verschiebt es sich noch mehr. Wie alt ist er/sie denn?

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 29. Juli 2008 18:03

... OK, halber Millimeter ist übertrieben, aber es ist wirklich wenig. Weniger als 5 mm auf jeden Fall.


Qetan
beantwortet von Qetan am 29. Juli 2008 17:55
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Damit solltest Du zu einem Anwalt gehen, das wirst Du alleine nicht schaffen.


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