Widerruf bei Otto nach Ersatzlieferung? / Verpackung Rücksendung?
Hallo zusammen,
Ich hatte mir online bei Otto.de einen Fernseher bestellt. Schon beim ersten Probe-Schauen fiel sofort auf, dass der Fernseher links + rechts unten (in den Ecken) starke Lichtpunkte im Bild darstellt. Geht weit über das akzeptable "Background Bleeding" hinaus. Ich hatte zufällig jemanden anwesend, der auch lange Zeit Unterhaltungselektronik im Einzelhandel verkauft hat und der hat den Sachverhalt ebenfalls als Defekt eingestuft.
Lange Rede, kurzer Sinn: Otto Hotline angerufen. Otto hat sofort einen Umtausch angeboten. Soweit also bisher unkompliziert.
Frage 1: Was, wenn die Ersatzlieferung jetzt das selbe Problem hat, weil es sich evtl. gar nicht um einen Defekt, sondern einfach nur um eine generelle Qualitäts-Sache des Modells handelt? Kann ich dann immer noch regulär vom Widerruf Gebrauch machen und das Gerät komplett zurückgeben?
Frage 2: Leider habe ich unbedacht beim Auspacken des Gerätes die Schaumstoff-Folie zerrissen, in die der Fernseher eingeschlagen war. Der Rest der Verpackung ist 100% unbeschädigt. Kann das jetzt bei der Rückgabe ein Problem werden?
1 Antwort
Frage 1: der VK hat das Recht, 2x nachzubessern. Danach kannst Du das Geld zurückfordern für ein anderes Gerät (auch ganz anderes oder gar keins, wenn Du anderswo kaufen willst
Frage 2: egal, Hauptsache ordentlich verpackt& geschützt.
Breite die Folie doch einfach so gut wie es geht drüber- oder leg so rein.. spart Dir etwas Müll- und keiner kann sagen, das fehlt
Hatte ich letztens bei nem Kleingerät, war eingeschweisst (also das Teil selber in Folie- das konnte man so ja gar nicht ausprobieren.. und dann stellt sich raus, tuts nicht. Hab die Folie halt in den Gerätekartin gelegt.. kam nix, nur Artikelstorno)
Dein Zweifeln ist berechtigt. Tatsächlich beginnt deine Widerrufsfrist nicht erneut, wenn du die Ersatzlieferung bekommst. Die Frist begann bei Lieferung der Sache, auch wenn sie mangelhaft war. Und wenn diese Frist um ist, kannst du nicht mehr wirksam den Widerruf erklären.
Es steht dir aber so oder so frei, dich auch jetzt schon rein nachher Gewährleistungsrecht zu richten, wenn du eh nicht widerrufen möchtest.
Ich habe gerade nochmal nachgesehen und festgestellt, dass Otto aktuell sogar 30 Tage Rückgaberecht im Rahmen einer Aktion einräumt. Das ist ja dann zu meinem Vorteil. Heisst, wenn der neue Fernseher auch wieder die selben Probleme haben sollte, dann beende ich das Spiel komplett. Das Thema Geld sollte auch kein Problem sein, da ich Zahlung per Rechnung gewählt habe. Mit der Rücksendung des Artikels ist die Rechnung dann ja nicht mehr fällig und eigentlich sollte es das gewesen sein.
Klingt vernünftig. Ein Nachteil des Widerrufs ist allerdings, dass du grundsätzlich die Kosten der Rücksendung zu tragen hast, falls es nicht freiwillig anders geregelt ist. Wenn der neue Fernseher auch wieder mangelhaft ist, würde ich darum lieber vom Vertrag zurücktreten, anstatt zu widerrufen.
Der Diskussion, ob es sich wirklich um einen Mangel handelt, kannst du natürlich im Wege des Widerrufs leichter aus dem Weg gehen. Ist dann Geschmackssache, was dir lieber ist :)
So, wir werden es ausprobieren. Der Worst-Case ist eingetreten. Das Ersatzgerät kam heute und hat genau das selbe Problem. Vermutlich ein Chargen-Fehler. Das 1. Gerät wird Donnerstag wieder von Hermes abgeholt, das 2. am Samstag. Bin gespannt, ob Otto moppert, oder es einfach akzeptiert ...
Da Zahlung auf Rechnung gewählt wurde, habe ich bis jetzt nichts in den Versuch investiert außer Stress und Zeit.
Hey, vielen Dank für die Rückmeldung! :) Ich drücke dir die Daumen und höre gern wieder von dir, wenn wider Erwarten doch noch was schiefgehen sollte.
Naja, ich bin ja generell noch in den 14 Tagen Widerspruch. Von daher kommen die Bestimmungen bzgl. der Gewährleistungspflicht ja noch gar nicht zum tragen, soweit ich das verstehe. Die Frage ist halt nur, ob sich evtl. durch die Ersatzlieferung etwas hieran ändert.