Wichtige frage tik tok? Gewebe?

1 Antwort

§14 Gewerbeordnung -> "Wer einen .... Betrieb ..... anfängt ...."

Ob ein Gewinn erzielt wird, ist für das Gewerbe gar nicht maßgebend. Ob du einen Gewinn auf dein Konto auszahlen lässt, interessiert dabei niemanden. Das ist erst mit dem Einkommensteuergesetz und der darin genannten Gewinnerzielungsabsicht interessant. Dein Steuerberater klärt dich gerne über die Details und Fallstricke auf.