Werden Mieteinnahmen zur Hinzuverdienstgrenze von 450€ pro Monat als Eu-Rentner dazugerechnet oder bleibt diese Einnahme unberücksichtigt?
2 Antworten
Hallo Herbertpr,
Sie schreiben:
Werden Mieteinnahmen zur Hinzuverdienstgrenze von 450€ pro Monat als Eu-Rentner dazugerechnet oder bleibt diese Einnahme unberücksichtigt?
Antwort:
google>>
bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a-261-erwerbsminderungsrente-2013-04-26.pdf?__blob=publicationFile
Auszug, Seite 26:
Und welche Einkünfte sind nun tatsächlich rentenunschädlich, mindern also nicht meine Rente?
Im Rahmen der Hinzuverdienstregelung sind folgendeEinkünfte unschädlich:•
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
• Betriebsrenten,
• beamtenrechtliche Pensionen,
• Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit vor Rentenbeginn(z.B. Abfindungen),
• Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
soweit sie nicht Teile des Gewinns aus selbstständiger Tätigkeit sind,
• Einkünfte aus Vermögen.
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Mieteinnahmen sollten EM/EU-Renten-unschädlich sein. Diese haben nur z.B. einkommenssteuerliche Relevanz.