Muss man als Babysitter Steuern zahlen?
... Wenn man den Job als Minijob anmeldet?
Und wenn ja wie viel?
(bei einem Verdienst von unter 450 Euro pro Monat)
3 Antworten
Nein, das zahlt dein "Arbeitgeber" pauschal für dich.
Dann wäre es schwarzarbeit. Wenn man gelegentlich mal aufpasst gegen geld ist das okay, aber wenn man 450€ fest verdient würde ich es anmelden. Aber es wird kaum einer herausbekommen das du schwarz arbeitest.
muss ich bei einem 400 oder 450 euro festgehalt überhaupt steuern zahlen? oder kann ich nur davon profitieren, da man durch die Anmeldung ja versichert ist?
DU musst überhaupt nichts bezahlen, auch wenn du angemeldet bist. Der Arbeitgeber bezahlt eine Pauschale was auch eine Versicherung beinhaltet.
Da es sich um eine geringfügige Beschäftigung handelt,zahlt der Arbeitgeber Pauschal 2 % Steuern.Die kann er dem Arbeitnehmer abziehen,wenn es entsprechend im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
Bei einem Verdienst von unter 450 Euro brauchst Du nichts anzumelden. LG
Ist das dann keine Schwarzarbeit?
ich glaube er meint das man es dem Finanzamt nicht melden muss. Aber allein aus versicherungsgründen sollte man das tun. Kenne mich da auch nicht aus, evtl bei der Minijobzentrale nachfragen.
Schwarzarbeit: Kommt auf Dein Alter an--wenn Du als Schüler oder Student Babbysitter machst, ist das ja eine sogenannte ,,Taschengeldaufbesseung" .Wenn Du aber dies als zusätzlichen Job machst, wird es bei der Steuererklärung mit angerechnet.
mache das als Schüler. für 2-3 Std am Tag, also ca. 12 std in der woche
Dann brauchst Du gar nichts abgeben. Wie gesagt Taschengeld-Aufbesserung. Du brauchst ja auch noch keine Steuererklärung abgeben.
Hallo xxLiLKira, falls dir dein Minijob noch schlaflose Nächte bereitet - und nicht nur wg. dem Baby ;- ( (
Damit du weiterhin beruhigt Babysitten kannst, solltest du dich einfach mal in der minijob-zentrale.de schlau machen unter Minijobs im gewerblichen Bereich -> 450-Euro-Minijob -> Steuerrecht
wie z.B.: Im Falle der pauschalen Besteuerung ist der Arbeitgeber Steuerschuldner. Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Steuer auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.
Der pauschal versteuerte Lohn bleibt in jedem Fall bei der persönlichen Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers unberücksichtigt.
Also falls du keine weiteren Einkommen hast und der Arbeitgeber hat die 2% Pauschalsteuer entrichtet, dann mußt du auch nichts beim Finanzamt angeben! Ausserdem beträgt für einen Single der Steuerfreibetrag im Jahr 2013 sogar 8.130 €, also viel mehr als dein Minijob-Jahresverdienst von 5.400 € ! Kannst also ruhig schlafen - sorry, natürlich nicht beim Babysitten!
Gruß siola
Und was ist wenn er es nicht anmeldet? Das ist ja alles privat