Bafög,Nebenjob, Semesterferien?

2 Antworten

Es wird auf das Jahr angerechnet. Also ist es vollkommen Okay in den Semesterferien einen Job anzunehmen der 2000€ vergütet.

Viel Erfolg beim arbeiten.

Zitat Bafög Amt:

Euer monatliches Einkommen im Bewilligungszeitraum ist nicht das tatsächlich in dem einzelnen Kalendermonat erzielte Einkommen, sondern ein Durchschnittsbetrag. Es wird das gesamte Einkommen im Bewilligungszeitraum (in der Regel 12 Monate ab dem Monat der Antragstellung) ermittelt und durch die Anzahl der Monate des Bewilligungszeitraums geteilt (in der Regel also durch 12 Monate).

Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich, wie viel Bruttoeinkommen aus abhängiger Beschäftigung (nicht Selbstständigkeit!) ihr als unverheiratete Auszubildende ohne Kinder im Bewilligungszeitraum haben könnt, ohne dass es sich auf euren Förderbetrag auswirkt (= sog. Freigrenze, also das gerade noch anrechnungsfreie Einkommen).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
helpmeplsahhh 
Fragesteller
 17.02.2020, 10:09

muss man dann noch etwas mit versicherungen beachten, die meisten Studenten sind ja noch Familienversichert?

FinancialDad  17.02.2020, 10:12
@helpmeplsahhh

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe (ist schon 10 Jahre her) Musst du diese Jobs deiner Krankenkasse melden ab ich glaube 455€ und zahlst in diesen Monaten einen festen Betrag (ich glaube knapp 80€)

Du darfst grundsätzlich bis zu 5.400,- EUR (12 x 450,-€) steuerfrei verdienen!

Geht es dann nur darum in diesem Zeitraum nicht mehr als 5400 zu verdienen?

Es geht darum, dass du im Jahr nur 5.400,- EUR steuerfrei verdienen kannst.

Ob du nun 12 x 450,- EUR verdienst oder 6 x 900,- EUR spielt keine Rolle.

siola55  17.02.2020, 16:37

Leider falsch - beim BAföG spielt der Bewilligungszeitraum eine Rolle und nicht das Kalenderjahr!

Du darfst grundsätzlich bis zu 5.400,- EUR (12 x 450,-€) steuerfrei verdienen!

Stimmt so leider auch nicht - es gibt in D keine steuerfreien Einkommen - entweder entrichtet der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer oder es wird vom Lohnbüro nach der Lohnsteuerklasse des Minijobbers abgerechnet: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html

heurekaforyou  17.02.2020, 18:37
@siola55

Du beziehst dich auf die Pauschalsteuer die der Arbeitgeber entrichtet.

In der Frage geht es jedoch darum, ob auch mehr als 450,- EUR im Monat verdient werden können, solange der Verdienst im Jahr nicht 5.400,- EUR übersteigt.

Wichtig: Ob Sie in manchen Monaten etwas mehr als 450 Euro verdienen und in anderen weniger, spielt dabei keine Rolle, solange Sie insgesamt nicht mehr als 5.400 Euro im Jahr bekommen.

Weitere Informationen findest du hier:

https://www.vlh.de/wissen-service/steuer-abc/nebenjob-muss-ich-meine-einnahmen-versteuern.html

siola55  17.02.2020, 19:19
@heurekaforyou

Und du schreibst leider was von "steuerfrei verdienen", was es so nicht gibt😥

Du darfst grundsätzlich bis zu 5.400,- EUR (12 x 450,-€) steuerfrei verdienen!
siola55  17.02.2020, 19:21
@heurekaforyou

Der Bewilligungszeitraum ist doch wichtig - nicht das Jahr!😥

heurekaforyou  17.02.2020, 23:37
@siola55 Gelten für Studenten die gleichen Regeln?

Im Prinzip ja. Denn auch für einen Student mit Minijob gilt, dass er keine Sozialabgeben zahlen muss. Ebenso sind in der Regel keine Steuern fällig.

Weitere Informationen findest du, wenn du einfach mal auf den veröffentlichen Link klickst.

siola55  17.02.2020, 23:53
@heurekaforyou
Im Prinzip ja. Denn auch für einen Student mit Minijob gilt, dass er keine Sozialabgeben zahlen muss. Ebenso sind in der Regel keine Steuern fällig.

Leider wieder falsch: eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob ist nur steuerfrei, falls der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für den Minijobber entrichtet, jedoch nicht sozialversicherungsfrei: seit 2013 besteht bereits die Rentenversich.pflicht für Minijobber!

Im Gegensatz dazu ist eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr zwar sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei!

heurekaforyou  18.02.2020, 00:42
@siola55

Es ist mir doch egal, ob und was du akzeptierst oder kaputt diskutieren willst!

Leider wieder falsch: eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob ist nur steuerfrei, falls......

ist eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen...

Auch davon ist in der Frage überhaupt keine Rede!!

Warum klärst du nicht einfach mit dem Fragenden die Details, anstatt nur immer wieder von wenn & aber zu reden?

Und wie kommst du dazu etwas für Falsch zu erklären, wenn du selbst unterschiedliche Möglichkeiten in Betracht ziehst.

Nenn mir einfach eine seriöse Quelle, die die Informationen unter dem veröffentlichen Link als unwahr und nicht zutreffend bewertet.

Vielleicht solltest du den Inhalt der Frage nicht ignorieren und etwas interpretieren, um das es gar nicht geht?!