Werden geklaute Illegale AirPods geortet?

4 Antworten

==> Wer gestohlene Sachen kauft, wird grundsätzlich nicht deren rechtmäßiger Eigentümer. Das ist in Paragraph 935 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Gleiches gilt demnach auch für verloren gegangene oder ansonsten abhanden gekommene Gegenstände.

==> Der Käufer der gestohlenen AirPods müsste dem eigentlichen Besitzer die AirPods zurückgeben, wenn dieser aufgefordert wird.

==> Gemäß § 935 BGB ist es nicht möglich, an gestohlenen Sachen Eigentum zu erlangen. Die Ware gehört also weiterhin (auch Jahrzehnte nach dem Kauf) demjenigen, dem sie gestohlen wurde. Und dieser hat ein Recht auf Herausgabe seines Eigentums.

Der Besitzer der AirPods, der die AirPods in „Wo ist?“ hinterlegt hat, kann die AirPods orten und versuchen, sich dort hinzubegeben, wo sich die AirPods befinden.

Das die AirPods gesperrt werden können, denke ich nicht.

Bratwurst667  16.11.2023, 00:45

alle airpods kann man in der „Wo ist?“ App sperren lassen. Ausser die 1. und 2. Generation soweit ich weis. AirPods 3, Pro und Max lassen sich sperren.

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Da meine Airpods auch schon geklaut(verloren dann mitgenommen)wurden kann ich es genau sagen. Man kann in der wo ist app solange nachschauen wo sie sich aufhalten bis sie leer sind oder sie einen reset erhalten durch das lange drücken des runden knopfes auf der Rückseite. Ab dem Punkt haben sie den Besitzer offiziell oder inoffiziell leider gewechselt. Ps in der Wo ist app kann nur der letzte Verbunde Standort angezeigt werden kein Live Standort is ja auch keine sim drin 😂

Apple kann nichts tun, außerdem hat er ja den Beweis auf eBay Kleinanzeigen, dass er sie gekauft hat.

maennlich2002  06.01.2023, 23:20

Wer gestohlene Sachen kauft, wird grundsätzlich nicht deren rechtmäßiger Eigentümer. Das ist in Paragraph 935 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Gleiches gilt demnach auch für verloren gegangene oder ansonsten abhanden gekommene Gegenstände.

Der Käufer der gestohlenen AirPods müsste dem eigentlichen Besitzer die AirPods zurückgeben, wenn dieser aufgefordert wird.

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Alex45677  06.01.2023, 23:22
@maennlich2002

Nein, bei unbewusstem Erwerb nicht. Nur wenn der Käufer sich bewusst ist, dass der Artikel geklaut ist.

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maennlich2002  06.01.2023, 23:24
@Alex45677

Nein. Gemäß § 935 BGB ist es nicht möglich, an gestohlenen Sachen Eigentum zu erlangen. Die Ware gehört also weiterhin (auch Jahrzehnte nach dem Kauf) demjenigen, dem sie gestohlen wurde. Und dieser hat ein Recht auf Herausgabe seines Eigentums.

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Alex45677  06.01.2023, 23:31
@maennlich2002

Habe mich hier auf "§ 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten" bezogen. Habe dabei leider § 935 übersehen. Du hast Recht 👍

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nein auch AirPods sind möglich zu orten und auch zu sperren