Wer trägt die Kosten, wenn ein Auto auf öffentlichem Grund wegen fehlender oder abgelaufener Zulassung abgeschleppt wird?
Zwingend immer der Fahrzeugführer? Frage nur aus Interesse.
4 Antworten
Der oder die Halter/in kommt dafür auf wenn es zum Abschleppvorgang kommt oder schon abgeschleppt wurde.
Wie bereits erwähnt, darf ein abgemeldetes Auto im öffentlichen Verkehrsraum nicht einmal abgestellt werden. Aber darf man ein Auto ohne Kennzeichen ohne Weiteres abschleppen?
Das Problem bei abgemeldeten Fahrzeugen ist der fehlende Versicherungsschutz. Auf den Straßen und Parkplätzen herrscht ständig ein reges Treiben. Kommt es im öffentlichen Raum zu Schäden, wird keine Versicherung für diese aufkommen.
Deshalb kann das Ordnungsamt in diesem Fall ein abgemeldetes Auto abschleppen lassen. Werden Ordnungshüter im öffentlichen Verkehrsraum auf ein nicht zugelassenes Auto aufmerksam, kann auch ohne Kennzeichen über die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) der letzte Halter ermittelt werden.
Abschleppen mit vorheriger Ankündigung: Auf der Windschutzscheibe des betroffenen Fahrzeugs wird ein roter Punkt geklebt. Dieser dient als Warnung, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird.
Unverzügliches Abschleppen bei Gefährdung: Erschwert oder gefährdet das Fahrzeug den Verkehr, kann dieses unverzüglich und ohne Warnung abtransportiert werden.
https://www.bussgeldkatalog.de/abgemeldetes-auto-abschleppen/
Ein nicht angemeldetes Auto mit dem Warnaufkleber auf der Scheibe habe ich schon öfter gesehen.Nur das Abschleppen noch nicht.Die Fahrzeuge standen nicht an oder auf einer Strasse.Auf einen öffentlichen Parkplatz oder was man für einen privaten Parkplatz hielt aber keiner war.
Hier gibt es zwar auch ein Ordnungsamt und Polizei ,die fahren herum,aber mehr auch nicht.Seit Corona aktiv ist sieht man auch selten Verkehrsüberwacher/in.Früher wurde regelmässig kontrolliert.Die meisten Falschparker kommen ungestraft davon.Man kann inzwischen den ganzen Tag ohne Parkscheibe,auf Behindertenparkplätze oder den Gehweg stehen.In diesen Monat habe ich nur 1x gesehen das jemand eine Verwarnung an der Scheibe hatte.Stand auf eine Platz für Elektrofahrzeuge ohne zu laden oder eins zu sein.
Der Halter des Fahrzeugs.
Hatten wir das nicht schon einige Male?
Das Ordnungsamt lässt abschleppen, verkauft die Kiste, und der Halter bezahlt die Lücke.
der Halter , der kann sich dann ja an den Fahrer wenden
Darum geht es mir nämlich. Seit 2 Jahren steht bei uns ein nicht zugelassenes Auto und das Ordnungsamt hat sich nicht verantwortlich gefühlt, weil Privatgrundstück und der Vermieter nicht, weil öffentlicher Grund. Nach 2 Jahren hat jemand aus meiner Familie einen Beschwerdebrief an den Bürgermeister geschrieben und der ist vermutlich persönlich vorbeigekommen. Jetzt klebt nach 2 Jahren ein neuer Zettel mit einer kurzen Frist dran. Es wäre einfach eine Genugtuung, wenn der Halter nun die Kosten tragen muss.